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  • Katastrophenorganisation

    Die Katastrophenorganisation kommt zum Einsatz bei einem unerwarteten Ereignis mit einer Gefährdung grösserer Bevölkerungsteile oder mit so vielen Patientinnen und Patienten oder Sachschäden, dass die vorhandenen personellen und materiellen Mittel der Stadt überfordert sind oder Hilfe von aussen notwendig wird. Grundlage dazu bildet das Gesetz über die Katastrophenhilfe. Gemäss diesem Gesetz treffen die Gemeinden selbstständig oder zusammen mit Nachbargemeinden die notwendigen Vorbereitungen, um im Rahmen ihrer Möglichkeiten Katastrophen auf ihrem Gebiet zu meistern. Bei der Katastrophenorganisation der Stadt Chur handelt es sich um einen Gemeindeführungsstab im Sinne des kantonalen Gesetzes. Gestützt auf diese Bestimmungen hat der Stadtrat den Auftrag und die Kompetenzen der Katastrophenorganisation festgelegt.

    Kontakt

    Katastrophenorganisation
    Kornplatz 10, c/o Stadtpolizei
    7000 Chur

    Tel. 081 254 53 00

    Personen

    Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt
    Katastrophenorganisation

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