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Inhalt

  • Kindesschutz

    Die Berufsbeistandschaft versucht im Bereich Kindesschutz, ihre Mandanten zu einem eigenständigen und von der Behörde unabhängigen Leben zu befähigen. Sie versucht, wo nötig zwischen Eltern und Kind wieder gesunde Beziehungen herzustellen.
    Aufgaben:

    • Wahrnehmung von Kindsinteressen: gesetzliche Vertretung von Kindern bei Sachgeschäften mit Interessenkollision zwischen sorgeberechtigtem Elternteil und Kind (z.B. Erbfälle)
    • Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen: Suchen und Sicherstellen von geeigneten Platzierungen (Pflegefamilien; Heime und Institutionen) sowie weitere Begleitung inkl. Regelung der Finanzierung
    • familienunterstützende Hilfe zum Wohle von Kindern und Jugendlichen, z.B. Erschliessen von unterstützenden Hilfeleistungen für die allein erziehende Mutter durch sozialpädagogische Familienbegleitungen, Spitex usw.
    • Erziehungsberatungen
    • Beratung in Rechtsfragen bezüglich Kinder- und Familienrecht
    • Hilfe bei Unterkunftsfragen und Fremdplatzierungen
    • Beratung und Unterstützung bei der Gestaltung von Besuchsrechten und Pflegeverhältnissen

    Öffnungszeiten

    Nach telefonischer Voranmeldung:
    Montag bis Freitag
    08.00 - 11.30 Uhr und
    14.00 - 17.00 Uhr
    Sprechstunde ohne Voranmeldung:
    Dienstag, 14.00 - 18.00 Uhr

    Personen

    Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt