Inhalt
Wald
Die Abteilung Wald und Alpen (WUA) ist zuständig für das ganze Territorium ausserhalb des Siedlungsgebietes der Stadt- sowie der Bürgergemeinde Chur.
Die betreute Gesamtfläche der Abteilung WUA beträgt 6'571 ha und ist aufgeteilt in:
Waldfläche 3'726 ha
Alpen, Voralpen, Maiensässe, Allmeinden, 2'845 ha.
Aufteilung der Fläche nach Eigentümer:
Bürgergemeinde Chur: 3'750 ha
Stadt Chur 2'287 ha
Bistum Chur 124 ha
Privatwald 400 ha
Bund und Kanton GR 10 ha
Von den 3'726 ha Wald sind 57 % / 2'121 ha Schutzwald
Die jährliche Nutzungsmenge beträgt 12'500 m3. Das heisst der tägliche Holzzuwachs pro Tag beträgt 35 m3 oder 1.5 m3 pro Stunde. Sofern das Holz zu einigermassen guten Konditionen verkauft werden kann, wird der Hiebsatz auch genutzt.
Waldpflege
Die Pflege der Waldfläche ist die Kernaufgabe der Abteilung Wald und Alpen. Die wichtigste Arbeit in der Waldpflege besteht darin, die dauernde Verjüngung des Altbestandes sicherzustellen. Trotz intensiver Holznutzung ist der Churer Wald immer noch überaltert. Grund ist die fehlende oder ungenügend natürliche Verjüngung. Dies ist eine Folge des vorherrschenden Wilddruckes, welcher im gesamten Churer Wald zu hoch ist. Eine artgerechte Naturverjüngung findet schon eine ganze Baumgeneration lang in den Wäldern des Churer Rheintales nicht mehr statt. Die Generation Weisstanne, welche jünger als 100 Jahre ist, gibt es praktisch nicht mehr, ausser sie sind vor Wildverbiss in massiv gebauten Drahtkörben oder Zaunflächen geschützt. Der Anteil der Tanne am gesamten Waldbestand beträgt im Jungwald weniger als 2 %. Auch im Altwald ist ihr Anteil unter 10 %. Auf mindestens 35 % der Churer Waldfläche wäre die Weisstanne die natürlich vorkommende Hauptbaumart, vorwiegend gemischt mit Buchen oder Fichten. In den steilen Schutzwäldern rund um Chur ist keine andere Baumart so wichtig für die Schutzfunktion wie die Tanne. Auch andere Hauptbaumarten werden vom Wild viel zu stark abgefressen oder geschält. Ausser der Buche verjüngt sich keine einheimische Baumart genügend stark im Churer Wald.
Waldpflege heisst Holzerntearbeiten und Jungwaldpflege. Die Forstgruppe beschäftigt sich zur Hälfte ihrer Arbeitszeit mit diesen Aufgaben. Bei der Holzernte, vor allem bei Seilkranarbeiten wird mit Forstunternehmungen zusammengearbeitet sowie auch bei der maschinellen Verarbeitung von Brennholz zu Stückholz oder Holzschnitzel.
Von der geernteten Holzmenge wird rund 7'500 m3 als Sägerei-Holz verkauft, neuerdings der grösste Teil in Zerspannerwerke in der Schweiz und ein kleiner Teil nach Österreich. Italien lange Zeit das Hauptabnehmerland, wird nur noch mit weniger wertvollen Sortimente für die Verpackungsindustrie beliefert. Ca. 4'500 m3 wird als Brennholz verkauft. Davon werden 2'500 m3 als Hackschnitzel direkt an die Kundschaft geliefert. Weitere 1'000 m3 übernehmen Abnehmer zur Weiterverarbeitung. Über 1'000 m3 wird als Buchenbrennholz in kranlanger Form oder als 1 m Spälte bis zum fertig verarbeiten Holzscheit bereitgestellt.
Der allgemeine Gesundheitszustand des Waldes ist merklich schlechter geworden. Bereits in den Jahren 1983 bis 1990 wurde ein eindrücklicher Nadelverlust vorwiegend an Fichte und Tanne festgestellt. Das Wort Waldsterben machte damals die Runde. Auslöser für die plötzliche Verschlechterung war damals sicher auch der trockene und heisse Sommer des Jahres 1983. Seit der Jahrtausendwende nehmen die trockenen und heissen Sommer kontinuierlich zu und das Klima hat sich messbar erwärmt. So vor allem in den Jahren 2003, 2006 und zuletzt noch trockener war der Sommer 2018, wo es insgesamt während der ganzen Vegetationsperiode nie geregnet hat. Mit der Wärme kommt der Wald eher zurecht als mit der Trockenheit. Vor allem auf flachgründigen Standorten hat es die Waldbäume arg mitgenommen und überall stehen abgestorbene Bäume oder solche mit stark aufgelichteten Kronen. Nicht nur die flachwurzelnde Fichte ist betroffen, sondern auch die Tanne und was besonders erstaunt, leidet die Buche sehr stark unter der Trockenheit. Der Jungwald verträgt die Auswirkungen der Trockenheit besser als die älteren Bäume. Bei der Tanne und Waldföhre ist der Mistelbefall ein zusätzliches Problem. Der Mistelbefall im Churer Rheintal war früher in den Wirtschaftsplänen schon als eine Bedrohung für die Tanne beschrieben worden. Früher, das heisst auch noch in den achtziger Jahren des letzten Jahrhunderts waren nur Tannen bis auf eine Meereshöhe von rund 800 m betroffen. Heute ist der Mistelbefall bis auf 1'200 m stark verbreitet.
Neophyten sind eine Problematik, mit welcher wir uns seit ca. 10 Jahre beschäftigen müssen. Vor allem der Sommerflieder kann nur noch in seiner Verbreitung eingeschränkt, aber nicht mehr nachhaltig bekämpft werden. Die Ausbreitung der Götter- und Essigbäume hat die Abteilung WUA im Moment noch im Griff. Kritisch wird es aber beim japanischem Knöterich, welchem nur noch mit sehr grossem Mitteleinsatz begegnet, aber nicht mehr ausgerottet werden kann. Das Gleiche gilt für alle anderen, neu aufgetauchten invasiven Neophyten.
Abgestützt auf übergeordnetes Recht dient hauptsächlich der forstliche Betriebsplan als Führungs- und Kontrollinstrument im Zusammenhang mit der Pflege und Verjüngung des Waldes. Zudem sind der Churer Wald und seine Produkte seit dem Jahre 2005 FSC ®-zertifiziert (FSC-C014526). Dieses Label deckt sich mit dem Hauptbewirtschaftungsziel, die Bestockungen naturnah, nach ökonomischen und ökologischen Kriterien sowie unter der Förderung der Biodiversität zu bewirtschaften.
Fahrbewilligungen
Das Befahren von Waldwegen mit Motorfahrzeugen ist nur ausnahmsweise und mit einer Bewilligung gegen Gebühr gestattet.
Fahrten von Grundeigentümern, Pächtern und Mietern für die Zufahrt zu ihren Liegenschaften, Lieferanten, Hüttenwirten sind bewilligungs- und/oder auch gebührenpflichtig. Gleiches gilt für Fahrten von Hirtenbesuchern, Hüttenbesuchern etc.
Gebühren | ||
Tagesbewilligung | CHF | 10.00 |
Monatsbewilligung | CHF | 50.00 |
Jahresbewilligung | CHF | 100.00 |
Das Gesuch für die Bewilligungen für das Befahren der Waldwege ist per E-Mail zu stellen (wua@chur.ch) oder im Sekretariat der Abteilung Wald und Alpen während den Bürozeiten (07.30 - 12.00 Uhr) erhältlich.
Sonderbewilligung für Raupenfahrzeuge
Für das Befahren von Wald- und Alpwegen auf Territorium der Stadt Chur sind Fahrten mit Raupenfahrzeugen bewilligungspflichtig. Dazu muss ein Antrag an die Abteilung Wald und Alpen gestellt werden. Das Formular ist unter Dokumente abrufbar und kann unterschrieben an wua@chur.ch oder direkt im Sekretariat der Abteilung eingereicht werden. Die Bewilligung wird auf unbestimmte Zeit erteilt und gilt nur zusammen mit einer ordentlichen Fahrbewilligung. Bei Missachtung der Auflagen wird diese per sofort entzogen.
Wald- und Wanderwege
Sanierung Waldstrasse Heraberg Alpboda
Die Waldstrasse ist fertig Instand gestellt und gut befahrbar.
Wald- Alp- Fusswege
85 km Wald- und Alpstrassen erschliessen den Churer Wald und die Churer Alpen. Die Strassen befinden sich vorwiegend in den steilen Hängen rund um Chur, was sich negativ auf die Unterhaltskosten auswirkt. Durch viele Projekte werden die Waldwege auf sehr hohem Niveau unterhalten. Die vielen Benutzer wie Maiensäss-Besitzer, Biker und Spaziergänger legen dementsprechend Wert darauf. Dazu kommen noch 90 bis 100 km Fahrwege die mit Jeep oder Forstfahrzeugen befahren werden und laufend unterhalten werden müssen. Der Unterhalt der vielen kilometerlangen Fuss- und Wanderwege sowie der 5 beliebten Freeridstrecken für Biker am Pizockel gehören auch ins Pflichtenheft der Abteilung Wald und Alpen.
Unterhalt
Waldstrassen, Wander- und Bergwege sind von Mitte Mai bis Ende Oktober unterhalten. Im Winter werden keinerlei Unterhaltsarbeiten ausgeführt. Exponierte Bergwege sollten dann nicht , oder nur mit dementsprechender Ausrüstung (gutes Schuhwerk) begangen werden.
Fahrbewilligungen
Das Befahren von Waldstrassen mit Motorfahrzeugen ist verboten. In Ausnahmefällen kann eine Bewilligung gegen Gebühr bei der Abteilung Wald und Alpen bezogen werden. Gesuch bitte per E-Mail stellen.
Sonderbewilligung für Raupenfahrzeuge
Für das Befahren von Wald- und Alpwegen auf Territorium der Stadt Chur sind Fahrten mit Raupenfahrzeugen bewilligungspflichtig. Dazu muss ein Antrag an die Abteilung Wald und Alpen gestellt werden (wua@chur.ch oder direkt im Sekretariat der Abteilung). Die Bewilligung wird auf unbestimmte Zeit erteilt und gilt nur zusammen mit einer ordentlichen Fahrbewilligung. Bei Missachtung der Auflagen wird diese per sofort entzogen.
Örtliche Gefahren
Für die Bergwege zur Roten Platte, Fürhörnli über Fürstenbrunnen und vom Schwarzwald zur Sauerquelle gilt örtlich Steinschlaggefahr. Vor allem bei Regen und Gewitter soll man sich in den jeweiligen Töbeln nicht länger als nötig aufhalten.