Inhalt
Garten
Der Umgang mit dem eigenen Stück Land, welches man seinen Garten nennt, ist ebenso individuell wie vielseitig. Seit den Ursprüngen der Hochkulturen ist der Garten ästhetischen Vorstellungen sowie dem Drang zur Selbstdarstellung oder dem Wunsch nach Zurückgezogenheit unterworfen. Der traditionelle Nutzgarten tritt immer mehr in den Hintergrund.
Die Abteilung Stadtgärtnerei nimmt ihre Funktion als Dienstleister in Form von Beratungen im Bereich der ökologischen Nachhaltigkeit, Pflanzenschutz und dem Angebot der Kompostierung wahr.
Rückschnitt überhängender Pflanzen
Bitte schneiden Sie von Ihrem Grundstück überhängende Pflanzen regelmässig zurück. Alle Informationen finden Sie im Merkblatt Malefisten. 081 254 47 44
Invasive Neophyten (Problempflanzen)
Kompostierung
Reitnauerweg 31, 7000 Chur
081 254 47 94
Annahme
- organisches Material, frei von Fremdstoffen, aus Garten, Landschaft und Haushalt
- Pferdemist
- Wurzelstöcke ohne grosse Steine
Verkauf
- Kompost
- Humus
- Erdenmischungen
- Mulchmaterial
Öffnungszeiten
Mittwoch und Freitag: Sommerzeit: 13.30 bis 17.00 Uhr / Winterzeit 13:30 bis 16:30 Uhr
Bedienung ausserhalb dieser Zeiten nach telefonischer Anfrage.
Selbstbedienung für Reifekompost und Mulchmaterial auch an den übrigen Werktagen von 8:00 bis 17:00 Uhr.
Qualitätskontrollen
Temperaturmessung während des Rotteprozesses
Vierteljährliche Analyse gem. Stoffverordnung (Analyseresultate erhältlich)
Pflanzenschutz
Bei Verdacht auf Feuerbrand ist aufgrund der gesetzlichen Vorschriften sofort Meldung an die zuständige kantonale Stelle oder an die Feuerbrand-Meldestelle ihrer Gemeinde zu erstatten. Verdächtige Pflanzen dürfen nicht berührt werden (grosse Verschleppungsgefahr). Proben dürfen nur von dazu ausgebildeten Personen entnommen werden.
Bei nachgewiesenem Feuerbrandbefall: nicht unnötig berühren, nicht selber roden! Die zuständigen amtlichen Stellen sind für eine fachgerechte Entsorgung (Verbrennung) besorgt. Rodungen von befallenen Pflanzen dürfen nur unter Aufsicht von ausgebildetem Personal durchgeführt werden.
Bei Neupflanzungen bis auf Weiteres auf alle Feuerbrand-Wirtspflanzen verzichten. So kann sich die Gartenbesitzerin und der -besitzer in Zukunft Umtriebe und wahrscheinlich auch zusätzliche Kosten durch Feuerbrandbefall ersparen.
Eingehende Informationen und die dazugehörigen Merkblätter finden Sie hier
Meldestellen
Kanton Graubünden
Kantonale Zentralstelle für Pflanzenschutz
LBBZ Plantahof
7302 Landquart
Tel. 081 307 45 64
Mail gregor.canova@plantahof.gr.ch
Stadt Chur
Grün und Werkbetrieb
Stadtgärtnerei
Stadthaus, Masanserstrasse 2, 7002 Chur
Tel. 081 254 47 65
Fax 081 254 58 54
Mail stadtgaertnerei@chur.ch
Buchsbaumzünsler
Der Buchsbaumzünsler (Glyphodes perspectalis), ein aus Ostasien eingeschleppter Schädling, hält auch in der Region Chur Einzug. In Basel, wo der Schädling in der Schweiz zum ersten Mal auftrat, hat der Buchsbaumzünsler bereits erhebliche Schäden angerichtet. Betroffen sind vor allem historische Anlagen mit grossen Buchsbaumbeständen.
Der Kleinschmetterling, dessen Raupen sich von Buxus sempervirens ernähren, kennt in Europa keine natürlichen Feinde. Die Raupe hält sich im Inneren der Buchsbaumpflanzen auf und frisst Blätter sowie die Rinde der Pflanze, was diese zum Absterben bringt. Ein Befall ist, besonders in geschnittenen Hecken, nur schwer und oft zu spät erkennbar. Wer seinen Buchsbestand schützen will, sollte die Pflanzen regelmässig kontrollieren.
Weitere Informationen können sie der, von der Stadt Basel zur Verfügung gestellten, Broschüre (Merkblatt Buchsbaumzünsler) entnehmen.
Zugehörige Objekte
Name | Beschreibung |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Departement Bau Planung Umwelt |
Name | Telefon | Kontakt |
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Grün und Werkbetrieb | 081 254 47 46 | Kontaktformular |
Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtgärtnerei | 081 254 47 65 | Kontaktformular |
Frage |
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Die Anlage ist am Wochenende geschlossen. |
Die Vermietung der Schrebergärten fällt in die Zuständigkeit der Dienststelle Immobilien und Bewirtschaftung |