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  • Strassenmusikanten

    Strassenmusikanten in der Poststrasse.

    Allgemeines

    In Chur braucht es für Strassenkunst (Strassenmusik und/oder andere künstlerische Darbietungen) eine Bewilligung. Die Ausgabe der Bewilligungen erfolgt von Montag bis Samstag, ab 09.30 Uhr (ausgenommen Sonn- und Feiertagen) am Schalter der Gewerbepolizei, Kornplatz 10. Es werden täglich maximal drei Bewilligungen für die Strassenkunst erteilt.

    Auflagen

    Pro Person oder Gruppe kann wöchentlich maximal eine Bewilligung für Strassenkunst erteilt werden.

    Die Strassenkunst darf von Montag bis Samstag, jeweils von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr, erfolgen. Während der Mittagszeit, zwischen 12.00 und 13.30 Uhr, sind jegliche Darbietungen untersagt.

    Die Örtlichkeiten sind gemäss Plan alle 30 Minuten zu wechseln.

    Der Gebrauch von Lautsprechern sowie Verstärkeranlagen ist nicht gestattet.

    Die Künstler sind gebeten durch Ihre Darbietungen keine Behinderung für Passanten hervorzurufen. Aufdringliches Geldsammeln (Betteln) ist untersagt.

    Die Polizei kann bei Verstössen gegen die Auflagen die Bewilligung entziehen.

    Weitere Informationen

    Ergänzende Auskünfte zu Strassenmusikanten, Strassenartisten oder Strassenmalern erhalten Sie am Schalter der Stadtpolizei oder unter Telefon 081 254 52 40.

    Hier gelangen Sie zum Polizeigesetz der Stadt Chur

    Zugehörige Objekte