Inhalt
Motorisierter Verkehr
Parkierung
PW-Parkplätze (GIS-Stadtplan) | ||||||||||||||||||||
Car-Parkplätze (GIS-Stadtplan) | ||||||||||||||||||||
Elektromobil-Ladeparkplatz(GIS-Stadtplan) | ||||||||||||||||||||
Motorradparkplätze (GIS-Stadtplan) | ||||||||||||||||||||
Parkhäuser Parkhäuser im Stadtzentrum
Park & Ride
Bewilligungspflicht Gebühren Hier gelangen Sie zur Verordnung über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund |
Treibstoff / Taxi / Autovermietung
Tankstellen (GIS-Stadtplan) |
Elektromobil-Ladeparkplatz (GIS-Stadtplan) |
Erdgas-Tankstellen (GIS-Stadtplan) |
Taxistandplätze (GIS-Stadtplan) |
Autovermietungen (GIS-Stadtplan) |
Verkehrsberuhigende Zonen
Unter der Rubrik "Publikationen" finden Sie die wichtigsten Regeln betreffend Tempo-30-Zonen, Begegnungszonen und Fussgängerzonen.
Fahrbewilligungen
Fahrbewilligungen für die Fussgängerzone Altstadt und für das Befahren von Waldwegen finden Sie hier.
Kontakt
Kornplatz 10
Postfach 810
7001 Chur
Tel. 081 254 54 54
Fax 081 254 58 96
Kontaktformular
Zugehörige Objekte
Nummer | Name | Inkrafttreten |
---|---|---|
162 | Reglement für die Benützung von Parkplätzen auf den städtischen Verwaltungs-, Kindergarten- und Schulliegenschaften | 1. Mai 2011 |
436 | Verordnung über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund | 1. August 1981 |
438 | Reglement über Parkflächen mit Parkuhren | 23. März 1966 |
613 | Parkplatzverordnung | 15. September 2007 |
Name |
---|
Name | Beschreibung |
---|
Name | Download |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Stadtpolizei | 081 254 54 54 | Kontaktformular |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Support und Gewerbepolizei | 081 254 54 54 | Kontaktformular |
Frage |
---|
Die Rechnung für nächtliches Dauerparkieren wird halbjährlich im Voraus gestellt. |
Ja, anderslautende Vorschriften gehen dieser Bewilligung vor (z.B. Gebührenpflicht tagsüber, signalisierte Höchstparkzeiten etc.). |
Ja, wer sein Fahrzeug nachts regelmässig auf öffentlichem Grund parkiert, muss eine monatliche Gebühr von Fr. 50.-- bezahlen. Die Bewilligung kann am Schalter der Stadtpolizei beantragt werden. |
Grundsätzlich hat die entsprechende Höchstparkzeit einer Parkfläche Gültigkeit. In Ausnahmefällen, wo zwingend ein Fahrzeug und unbeschränktes Parkieren nötig ist, werden Parkkarten abgegeben (z.B. Servicewagen oder Fahrzeug mit eingerichteter Werkstatt). Die Dauer richtet sich nach dem Bedarf. Die Karte ist am Schalter zu beantragen. Die Gebühr beträgt Fr. 16.-- pro Tag bzw. Fr. 8.-- pro Halbtag und ist direkt zu bezahlen. |
Diese Tatsache allein ist nicht ausschlaggebend. Das regelmässige Parkieren auf öffentlichem Grund ist die Besonderheit, welche zur Bewilligungspflicht führt. Hingegen nicht von Bedeutung ist der Umstand, ob ein Fahrzeughalter allenfalls über eine private Parkfläche verfügt, aber diese nicht immer beansprucht. |
Kann der Nachweis erbracht werden, dass ein Fahrzeug während mindestens einem Monat nicht mehr auf öffentlichem Grund parkiert wurde, so werden bereits entrichtete Gebühren auf Gesuch hin zurückerstattet. Dabei fallen nur ganze Monate in Betracht. |
Bis der Nachweis erbracht wird, dass man nicht mehr gebührenpflichtig ist. |
Aufgrund von Stichproben stellt die Stadtpolizei fest, wer regelmässig das Fahrzeug nachts auf öffentlichem Grund parkiert und somit gebührenpflichtig ist. Regelmässig ist ein nächtliches Parkieren nicht nur, wenn jede Nacht, sondern wenn immer wieder in der Nacht auf öffentlichem Grund parkiert wird. |