Inhalt
Finanzen, Steuern und Einwohnerdienste
Finanzen
Die Abteilung Finanzen ist verantwortlich für die vorschriftsgemässe Führung des Finanzhaushaltes der Stadt Chur, die rechtzeitige Zahlung von Rechnungen und Löhnen sowie die Bewirtschaftung der Liquidität.
Steuern
Die Abteilung Steuern erstellt im Auftrag der Kantonalen Steuerverwaltung Graubünden definitive Steuerveranlagungen von unselbständig erwerbenden Personen sowie von städtischen Spezialsteuern. Gleichzeitig ist sie für die Führung des Steuerregisters und den Einzug von städtischen Forderungen verantwortlich.
Themen:
Einkommens- und Vermögenssteuer, Liegenschaftensteuer , Handänderungssteuer , Grundstückgewinnsteuer, Erbanfall- und Schenkungssteuer , Inkasso/Steuereinzug
Einwohnerdienste
Zu den Aufgaben der Einwohnerdienste gehören die Regelung der Meldeverhältnisse, die Führung des Einwohner- und Betriebsregisters, die Erteilung von Daten- und Adressauskünften sowie das Erstellen von Auszügen aus dem Einwohnerregister. Ebenfalls sind die Einwohnerdienste für die Führung des Stimmregisters zuständig. Auch können "Verfügungen von Todes wegen" (Testamente, Erbverträge etc.) bei den Einwohnerdiensten hinterlegt werden.
Die Schalter der Einwohnerdienste befinden sich im Stadthaus an der Masanserstrasse 2.
Kontakt
Finanzen, Steuern und EinwohnerdiensteRathaus, Reichsgasse 60
Postfach 810
7001 Chur
Kontaktformular
Öffnungszeiten
Finanzen und Steuern, Rathaus, Reichsgasse 60, 7000 Chur
Montag | 08.30 - 11.30 Uhr |
Dienstag | 08.30 - 11.30 Uhr |
Mittwoch | 08.30 - 11.30 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr |
Donnerstag | 08.30 - 11.30 Uhr |
Freitag | 08.30 - 11.30 Uhr |
Termine ausserhalb der Öffnungszeiten werden auf telefonische Voranmeldung wahrgenommen.
Finanzen und Steuern (Hauptnummer) | 081 254 51 01 / finanzensteuern@chur.ch |
Rechnungswesen | 081 254 51 03 / rechnungswesen@chur.ch |
Inkasso | 081 254 51 42 / inkasso@chur.ch |
Steuerveranlagungen | 081 254 51 66 / veranlagung@chur.ch |
Allgemeine Auskünfte | 081 254 51 02 / finanzensteuern@chur.ch |
Einwohnerdienste, Stadthaus, Masanserstrasse 2, 7000 Chur
Montag | 08.30 - 17.00 Uhr (durchgehend) |
Dienstag | 08.30 - 11.30 Uhr |
Mittwoch | 08.30 - 11.30 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr |
Donnerstag | 08.30 - 11.30 Uhr |
Freitag | 08.30 - 11.30 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr |
Sie erreichen uns per E-Mail unter einwohnerdienste@chur.ch oder unter 081 254 41 56.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name | Beschreibung |
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Frage |
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Nein. Das Einkommen wird effektiv besteuert. Es erfolgt keine Zwischenveranlagung. |
Die Steuererklärung muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden. Der Steuererklärung von EL-Bezügern muss eine Kopie der EL-Verfügung beigelegt werden. Falls eine Nullveranlagung gewünscht wird, muss dies auf Seite 4 des Hauptformulars der Steuererklärung angekreuzt werden (bei gleichzeitigem Verzicht auf allfällige Verrechnungssteuerguthaben). Sozialleistungsbezüger müssen mit der Steuererklärung eine Bestätigung des Sozialamtes einreichen. |
Die Kapitalleistungen unterliegen stets einer vollen Jahresleistung und werden gesondert besteuert. Besteuerung: 1/15 der Kapitalleistung für Verheiratete zu mind. 1,35% und max. 2,34% für alle übrigen Steuerpflichtigen zu mind. 1,80% und max. 3,60% |
Zu 80% wenn die Rente vor dem 1. Januar 2002 erstmals fällig wird und auf einem Vorsorgeverhältnis beruht, das bereits am 1. Januar 1987 bestand. Alle anderen Pensionskassenrenten sind zu 100% steuerpflichtig. |
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Seit Steuerperiode 2010: |
Die jeweiligen Kirchgemeinden. Ansätze ab 2008: Katholische Kirche: 11,0% der einfachen Kantonssteuer Evangelische Kirche: 11,0% der einfachen Kantonssteuer Kantonal evangelische Kirche: 3,5% der einfachen Kantonssteuer |
0.5 Promill des Liegenschaftensteuerwerts |
Eidgenössische Steuerverwaltung Hauptabteilung Mehrwertsteuer Schwarztorstrasse 50 3003 Bern Telefon 031 325 91 11 |
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Personalien vollständig ausfüllen und Steuererklärung unterschreiben. Der Steuererklärung sollte eine Kopie des Lehrlingsvertrages und der Lohnausweis des Arbeitgebers beiliegen. Studenten benötigen eine Studienbestätigung, aus der auch das voraussichtliche Ende der Ausbildung ersichtlich ist. |
Kantonale Steuerverwaltung Graubünden Sektion Verrechnungssteuer Steinbruchstrasse 18 7001 Chur Telefon 081 257 21 21 |