Kopfzeile

Inhalt

  • Grundbuchamt

    Das Grundbuch ist ein öffentliches Register. Es bildet die Grundlage für den Rechtsverkehr mit Grundstücken.

    Es bezweckt, die an den Grundstücken bestehenden dinglichen Rechte für den Verkehr erkennbar zu machen, damit jeder, der ein dingliches Recht an einem Grundstück erwerben will, vorher zuverlässig feststellen kann, wem das Grundstück gehört und was für Lasten und Rechte mit ihm verbunden sind.

    Ein dingliches Recht ist ein unmittelbar gegen jedermann wirkendes Herrschaftsrecht über eine Sache, namentlich das Eigentum, die Pfandrechte sowie die Dienstbarkeiten und Grundlasten.

    Ohne Grundbucheintrag kann grundsätzlich kein dingliches Recht entstehen, übertragen, geändert oder gelöscht werden.

    Dem Grundbuchamt obliegt
    • die Führung des Grundbuches der Stadt Chur sowie der Gemeinden Arosa und Tschiertschen-Praden
    • das Verfassen und Beurkunden von Rechtsgeschäften
    • das Beglaubigen von Unterschriften und Fotokopien

    Beratungen, Besprechungen, Beurkundungen und Beglaubigungen nach telefonischer Voranmeldung.

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr

    Beratungen, Besprechungen, Beurkundungen und Beglaubigungen
    nach telefonischer Voranmeldung.

    Personen

    Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt

    Zugehörige Objekte