Inhalt
Grundbuchamt
Es bezweckt, die an den Grundstücken bestehenden dinglichen Rechte für den Verkehr erkennbar zu machen, damit jeder, der ein dingliches Recht an einem Grundstück erwerben will, vorher zuverlässig feststellen kann, wem das Grundstück gehört und was für Lasten und Rechte mit ihm verbunden sind.
Ein dingliches Recht ist ein unmittelbar gegen jedermann wirkendes Herrschaftsrecht über eine Sache, namentlich das Eigentum, die Pfandrechte sowie die Dienstbarkeiten und Grundlasten.
Ohne Grundbucheintrag kann grundsätzlich kein dingliches Recht entstehen, übertragen, geändert oder gelöscht werden.
Dem Grundbuchamt obliegt
- die Führung des Grundbuches der Stadt Chur sowie der Gemeinden Arosa und Tschiertschen-Praden
- das Verfassen und Beurkunden von Rechtsgeschäften
- das Beglaubigen von Unterschriften und Fotokopien
Beratungen, Besprechungen, Beurkundungen und Beglaubigungen nach telefonischer Voranmeldung.
Öffnungszeiten
Beratungen, Besprechungen, Beurkundungen und Beglaubigungen
nach telefonischer Voranmeldung.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name |
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Name | Beschreibung |
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