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Einwohnerdienste
Die Einwohnerdienste bestehen aus einem Team von 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Zu den Aufgaben gehören die Regelung der Meldeverhältnisse, die Führung des Einwohner- und Betriebsregisters, die Erteilung von Daten- und Adressauskünften sowie das Erstellen von Auszügen aus dem Einwohnerregister. Ebenfalls sind die Einwohnerdienste für die Führung des Stimmregisters zuständig. Auch können "Verfügungen von Todes wegen" (Testamente, Erbverträge etc.) bei den Einwohnerdiensten hinterlegt werden.
Kontakt
EinwohnerdiensteStadthaus, Masanserstrasse 2
Postfach 820
7001 Chur
Tel. 081 254 41 56
Kontaktformular
Website
Öffnungszeiten
Schalteröffnungszeiten
Montag 08:30 - 17:00 Uhr (durchgehend geöffnet)
Dienstag / Donnerstag 08:30 - 11:30 Uhr / nachmittags geschlossen
Mittwoch / Freitag 08:30 - 11:30 Uhr / 14:00 - 16:30 Uhr
E-Mail: einwohnerdienste@chur.ch
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name |
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Name | Download |
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Name | Beschreibung |
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Frage |
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In besonderen Fällen hat das Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden die Möglichkeit, |
Nein. Die hinterlegten Registerdaten stehen nur für den internen Gebrauch zur Verfügung und werden nicht an Dritte weitergegeben. |
Nein, mit der Maestro-Card (EC-Card) kann nicht online bezahlt werden. Online-Zahlungen sind möglich mit MasterCard, VISA, und Post Card. |
Ja. Das Betriebsregister hingegen wird auf Gemeindeebene bewirtschaftet und erfüllt die Anforderungen des kantonalen Einwohnerregistergesetzes (ERG) und deren Verordnung (ERV). Zudem berücksichtigt das Betriebsregister die melderechtlichen Aspekte der städtischen Verordnung über das Niederlassungs- und Aufenthaltswesen. |
Ja. Grundsätzlich ist jede nach kaufmännischer Art geführte Tätigkeit meldepflichtig. Um hierzu eine abschliessende Antwort geben zu können, sind weitere Abklärungen nötig. Wenden Sie sich bitte direkt an die die Einwohnerdienste der Stadt Chur (081 254 41 56). |
Ja. Sämtliche Änderungen bezüglich des Firmendomizils sind den Einwohnerdiensten innert 14 Tagen zu melden. Benutzen Sie hierzu das Onlineformular unter Einwohnerdienste Betriebe / Unternehmungen" oder lassen Sie uns Ihre Umzugsmitteilung via E-Mail zukommen (einwohnerdienste@chur.ch). |
Die Kriterien finden Sie auf folgendem Link: Fotomustertafel des Bundes |
Die Information dazu finden Sie unter der Rubrik Dienstleistungen Abmeldung |
Die Information dazu finden Sie unter der Rubrik Dienstleistungen Adressänderung |
Die Information dazu finden Sie unter der Rubrik Dienstleistungen Anmeldung |
Ist Ihre Identitätskarte verloren oder wurde die Identitätskarte gestohlen, so müssen Sie dies unverzüglich einer Polizeidienststelle melden. Hierauf können Sie die Ausstellung einer neuen Identitätskarte beantragen. Taucht eine gestohlene oder als verloren gemeldete Identitätskarte wieder auf, so müssen Sie diese annullieren lassen und dürfen den Ausweis nicht weiter gebrauchen, da er auf einer polizeilichen Fahndungsliste erfasst ist. |
Ein kaufmännisches Gewerbe liegt dann vor, wenn folgende Kriterien erfüllt sind;
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Die Information dazu finden Sie auf der Website Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden Gesuchsformular A1/B1 |
Die Geburtsmitteilung wird durch das Zivilstandsamt den Einwohnerdiensten gemeldet. Die Aufenthalts- bewilligung für das Kind wird von den Einwohnerdiensten beim Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden beantragt. |
Informationen über den schweizerischen Pass erhalten sie auf der Website Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden
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Die Information dazu finden Sie auf der Website Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden Gesuchsformular A2/B2 (Familiennachzug) |
Ganz einfach. Nutzen Sie eine der unten aufgeführten Möglichkeiten:
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Die Kosten finden Sie auf der Website Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden |
Eine Adressauskunft muss schriftlich bei den Einwohnerdiensten der Stadt Chur, Masanserstrasse 2, Postfach 820, 7001 Chur, beantragt werden. |