Inhalt
Support und Gewerbepolizei
Die Leitung der Abteilung Support und Gewerbepolizei behandelt nebst der personellen Führung folgende Bereiche:
- Bewilligungen von Grossveranstaltungen, Messen und Zirkussen
- Publikumsschutz vor nichtionisierender Strahlung und Schall (V-NISSG)
- Taxiwesen
- Bussenverfügungen
- Feuerwerk
- Preisbekanntgabeverordnung
- Ausnahmebewilligungen für lärmige Arbeiten
Gewerbepolizei und Verkehrsadministration
So vielfältig wie das Aufgabengebiet, ist der Anspruch der Gewerbepolizei und Verkehrsadministration, ein moderner Dienstleister in der Stadt Chur zu sein.
Während den Schalteröffnungszeiten behandelt die Gewerbepolizei und Verkehrsadministration folgende Themen:
- Fundbüro
- Bewilligungen für Strassenmusikanten / Strassenkünstler.
- An- und Abmeldungen von Hunden.
- Erstellen von Kurzzeitbewilligungen für die Einfahrt in die Fussgängerzone lösen, um den Güterumschlag der Anwohner und der Geschäfte gewährleisten zu können.
- Verlustmeldungen der Identitätskarte oder des Passes entgegennehmen
- Nächtliches Dauerparkieren auf öffentlichem Grund bewirtschaften
- Ordnungsbussen und Geschwindigkeitsübertretungen sowie Einwände gegen Ordnungsbussen bearbeiten.
Öffentlicher Grund, Veranstaltungen und Gastwirtschaften
Der Schwerpunkt der Fachgruppe Öffentlicher Grund, Veranstaltungen und Gastwirtschaften liegt auf allen Bewilligungsverfahren. Sie verwaltet folgende Bereiche:
- Gastwirtschaften, Aussenwirtschaften und dauernde Verlängerungen der Polizeistunde.
- Bewilligungen für Veranstaltungen und Märkte auf öffentlichem Grund.
- Reklametafeln, Warenauslagen und alle übrigen Anliegen, welche den öffentlichen Grund betreffen.
- Sämtliche Belange rund um das Ladenöffnungsgesetz.
Einsatzzentrale
Die Einsatzzentrale ist rund um die Uhr besetzt. Täglich nehmen die diensttuenden Disponenten unterschiedliche Anrufe entgegen und treffen die erforderlichen Massnahmen. Ein Aufgebot von Zusatzmitteln wie Feuerwehr, Sanität, Werkbetriebe, IBC usw. ist anhand der fortschrittlich eingerichteten Einsatzzentrale rasch möglich.
Als Drehscheibe und Herz der Stadtpolizei Chur gehen auch interne Meldungen und Hinweise zu den unterschiedlichen Vorkommnissen ein. Die Verbreitung dieser Nachrichten an die zuständigen Instanzen stellt ebenfalls einen wichtigen Aufgabenbereich dar.
Support
Die Mitarbeiter des Supports sind die Anlaufstelle für interne Dokumentenablage, für die Erstellung von Office-Vorlagen und weiteren Verwaltungsaufgaben im Bereich der internen Informatik wie der Koordination und Kontrolle der Userberechtigungen inklusive der notwendigen Auftragserteilung an die Stadt Chur Informatik.
Kontakt
Support und GewerbepolizeiKornplatz 10
Postfach 810
7001 Chur
Tel. 081 254 54 54
Fax 081 254 58 96
Kontaktformular
Öffnungszeiten
Support und Gewerbepolizei
Mo - Fr, 08.00 - 17.00
Einsatzzentrale
24h / 7 Tage pro Woche
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
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Name | Beschreibung |
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Frage |
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Nein, auch hier gilt der Grundsatz, dass die Parkgebühr unverzüglich nach der Belegung der Parkfläche zu entrichten ist. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, immer Kleingeld im Auto oder im Portemonnaie dabei zu haben. |
Die Rechnung für nächtliches Dauerparkieren wird halbjährlich im Voraus gestellt. |
Ja, anderslautende Vorschriften gehen dieser Bewilligung vor (z.B. Gebührenpflicht tagsüber, signalisierte Höchstparkzeiten etc.). |
Ja, wer sein Fahrzeug nachts regelmässig auf öffentlichem Grund parkiert, muss eine monatliche Gebühr von Fr. 50.-- bezahlen. Die Bewilligung kann am Schalter der Stadtpolizei beantragt werden. |
Grundsätzlich hat die entsprechende Höchstparkzeit einer Parkfläche Gültigkeit. In Ausnahmefällen, wo zwingend ein Fahrzeug und unbeschränktes Parkieren nötig ist, werden Parkkarten abgegeben (z.B. Servicewagen oder Fahrzeug mit eingerichteter Werkstatt). Die Dauer richtet sich nach dem Bedarf. Die Karte ist am Schalter zu beantragen. Die Gebühr beträgt Fr. 16.-- pro Tag bzw. Fr. 8.-- pro Halbtag und ist direkt zu bezahlen. |
Ja, die Parkgebühr ist immer unverzüglich nach der Belegung des Parkfeldes zu entrichten. |
Diese Tatsache allein ist nicht ausschlaggebend. Das regelmässige Parkieren auf öffentlichem Grund ist die Besonderheit, welche zur Bewilligungspflicht führt. Hingegen nicht von Bedeutung ist der Umstand, ob ein Fahrzeughalter allenfalls über eine private Parkfläche verfügt, aber diese nicht immer beansprucht. |
Kann der Nachweis erbracht werden, dass ein Fahrzeug während mindestens einem Monat nicht mehr auf öffentlichem Grund parkiert wurde, so werden bereits entrichtete Gebühren auf Gesuch hin zurückerstattet. Dabei fallen nur ganze Monate in Betracht. |
Seit dem 1. November 2016 können Fahrrad- sowie Mofadiebstähle via Suisse-ePolice online gemeldet werden. Dazu benötigt man u.a. folgende notwendige Angaben:
Wenn Angaben zur Täterschaft vorliegen, hat zwingend eine Anzeige auf einem kantonalen Polizeiposten zu erfolgen. Kurzanleitung zur Online-Diebstahlmeldung:
Öffnungszeiten Schalter: MO – FR von 08.00 bis 17.00 Uhr |
Nein, solche Vorkommnisse gelten nicht als Rechtfertigungsgrund. In solchen Fällen, wo die Parkdauer nicht zum vorne herein klar ist, sollten Fahrzeuge in den Parkhäusern abgestellt werden. Dort kann auch für längere Zeit parkiert werden. |
Bis der Nachweis erbracht wird, dass man nicht mehr gebührenpflichtig ist. |
Aufgrund von Stichproben stellt die Stadtpolizei fest, wer regelmässig das Fahrzeug nachts auf öffentlichem Grund parkiert und somit gebührenpflichtig ist. Regelmässig ist ein nächtliches Parkieren nicht nur, wenn jede Nacht, sondern wenn immer wieder in der Nacht auf öffentlichem Grund parkiert wird. |