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  • Stadtentwicklung

    Die Abteilung Stadtentwicklung ist die Ansprechstelle für Fragen zur städtebaulichen und räumlichen Entwicklung und Gestaltung der Stadt. Sie erarbeitet die planerischen Grundlagen und steht den übrigen städtischen Amtsstellen in raumplanerischen und städtebaulichen Fragen beratend zur Seite.
    Planen und Koordinieren sind Kernaufgaben der Stadtentwicklung. Die Nutzungsansprüche an den städtischen Boden sind vielfältig und oft auch widersprüchlich. Sie können nicht alle zur gleichen Zeit und am gleichen Ort befriedigt werden. Die Stadtentwicklung koordiniert die verschiedenen Nutzungsansprüche. Sie formuliert Ziele für die räumliche Entwicklung der Stadt, erarbeitet die entsprechenden Planungen und schlägt Massnahmen zur Umsetzung vor. Mit Konzepten, Sach- und Richtplänen werden die Ziele für die räumliche Entwicklung von grösseren Gebieten, Quartieren oder der gesamten Stadt aufeinander abgestimmt.
    In der baurechtlichen Grundordnung werden die allgemeingültigen Planungs- und Bauvorschriften definiert. Die baurechtliche Grundordnung besteht aus:


    Mit Areal- oder Quartierplänen wird detailliert geregelt, wie ein Areal bebaut und gestaltet werden soll. Sie sind im Unterschied zu Konzepten, Sach- und Richtplänen für die Grundeigentümer verbindlich und ergänzen die baurechtliche Grundordnung.

    Das Stadtentwicklungskonzept vereint die übergeordneten Vorgaben, insbesondere bezüglich der Siedlungsentwicklung nach innen und der Siedlungserneuerung sowie die angestrebte Positionierung der Stadt. Es behandelt die Themenbereiche Stadtstruktur, Landschaft, Mobilität, Wohnen, Arbeiten und Freizeit und leitet daraus die Entwicklungsschwerpunkte ab. Die Flächen, welche als Entwicklungsschwerpunkte definiert wurden, werden in kurz-, mittel- und langfristig zu entwickelnde Gebiete eingestuft.

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 08.00 - 12.00 Uhr, 13.30 - 17.00 Uhr

    Personen

    Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt

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