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Zustellung Abstimmungsunterlagen
Die Stimmberechtigten erhalten die Abstimmungsunterlagen bei Volksabstimmungen gemäss Art. 24 Abs. 1 (GPR, Gesetz über die politischen Rechte im Kanton Graubünden) frühestens vier und spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungstag. Bei Wahlen erfolgt die Zustellung gemäss Abs. 2 frühestens vier Wochen und spätestens zehn Tage vor dem Abstimmungstag. Die zugestellten Unterlagen enthalten nebst den Stimm- und Wahlzetteln sowie des Zustell- und des Stimmkuverts auch den Stimmrechtsausweis, der zur gültigen Stimmabgabe unterzeichnet werden muss.
Stimmcouverts können – dank der aufgedruckten Rückfrankierung auf dem Stimmrechtsausweis – kostenlos in jedem Briefkasten der Post aufgegeben werden.