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Unterhaltungslotterie
Durchführung einer Unterhaltungslotterie
Wenn Sie eine Unterhaltungslotterie (Tombola, Lotto, Bingo etc.) durchführen, benötigen Sie seit dem 1. Januar 2021 keine Bewilligung mehr. Die Durchführung ist jedoch meldepflichtig beim Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden (AFM). Ein entsprechendes Meldeformular wird durch das AFM online zur Verfügung gestellt.
Zugehörige Objekte
Name | Beschreibung |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Departement Finanzen Wirtschaft Sicherheit |
Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtpolizei | 081 254 54 54 | Kontaktformular |
Name | Telefon | Kontakt |
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Support und Gewerbepolizei | 081 254 54 54 | Kontaktformular |