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  • Zuzug, Wegzug, Umzug

    Das Stadthaus, Sitz der Einwohnerdienste.
    Das Stadthaus, Sitz der Einwohnerdienste.

    Zuzug
    Sie sind neu nach Chur gezogen?

    Wegzug
    Sie beabsichtigen, unsere Stadt zu verlassen?

    Umzug
    Sie wollen in Chur eine Adressänderung melden?

     

    Abmeldung / Wegzug

    Beabsichtigen Sie, unsere Stadt zu verlassen? Sie haben zwei Möglichkeiten dies innert 14 Tagen mitzuteilen: Schweizer Staatsangehörige erscheinen persönlich am Schalter der Einwoh…

    Beabsichtigen Sie, unsere Stadt zu verlassen?

    Sie haben zwei Möglichkeiten dies innert 14 Tagen mitzuteilen:

    Schweizer Staatsangehörige erscheinen persönlich am Schalter der Einwohnerdienste mit der Meldebestätigung, dem Schriftenempfangsschein oder dem Aufenthaltsausweis und erhalten den bei der Gemeinde deponierten Heimatschein oder Wohnsitzausweis (Heimatausweis) wieder zurück.

    Wegzugsgebühr Fr. 20.00 (Post, Internet und E-Mail).
    Wegzugsgebühr Fr. 20.00 (persönliche Vorsprache am Schalter der Einwohnerdienste).
    Keine Wegzugsgebühr für Schüler, Studenten, Lernende und Minderjährige (bitte separates Online-Formular verwenden).

    Ausländische Staatsangehörige erscheinen persönlich am Schalter der Einwohnerdienste mit dem Ausländerausweis. Die Wegzugsgebühr wurde bereits bei der Anmeldung in Rechnung gestellt.

    oder

    Sie verwenden das Online Formular (siehe unten)

    Bei Wegzug ins Ausland ist für alle EinwohnerInnen die persönliche Vorsprache am Schalter der Einwohnerdienste notwendig. Ausländische Staatsängehörige bringen den Ausländerausweis sowie die ausgefüllte und unterzeichnet Abmeldeerklärung mit.

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    Adressänderung

    Adressänderung / Umzug innerhalb von Chur Sie wollen in Chur eine Adressänderung melden? Sie haben zwei Möglichkeiten dies innert 14 Tagen mitzuteilen: a) Mitteilung über Online-For…
    Adressänderung / Umzug innerhalb von Chur
    Sie wollen in Chur eine Adressänderung melden?

    Sie haben zwei Möglichkeiten dies innert 14 Tagen mitzuteilen:

    a) Mitteilung über Online-Formular
    Adressänderung
    Adressänderung für Wochenaufenthalter

    b) Sie melden die Adressänderung persönlich am Schalter der Einwohnerdienste und bringen den Mietvertrag oder den Wohnungsausweis mit der amtlichen Wohnungsnummer (aWN) mit.

    Stadthaus
    Die Einwohnerdienste befinden sich im Stadthaus an der Masanserstrasse 2.

    Anmeldung / Zuzug

    Sie sind neu nach Chur gezogen? Herzlich willkommen in unserer schönen Stadt! Neu in unsere Stadt zugezogene Personen haben sich innert 14 Tagen seit dem Zuzug persönlich an den Sc…

    Sie sind neu nach Chur gezogen?

    Herzlich willkommen in unserer schönen Stadt!

    Neu in unsere Stadt zugezogene Personen haben sich innert 14 Tagen seit dem Zuzug persönlich an den Schaltern der Einwohnerdienste der Stadt Chur zu melden.

    Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

    Schweizerische Staatsangehörige (Niederlassung)

    • Heimatschein
    • gültige Identitätskarte / Reisepass
    • Mietvertrag oder Wohnungsausweis mit amtlicher Wohnungsnummer (aWN)

    Ausländische Staatsangehörige

    • gültiger Reisepass (EG / EFTA auch Identitätskarte)
    • EG / EFTA Gesuch A1
    • Drittstaaten Gesuch B1
    • Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung (EG / EFTA nur wenn vorhanden)
    • Ausländerausweis sofern vorhanden
    • Versicherungsnachweis einer Schweizerischen Krankenkasse
    • Mietvertrag oder Wohnungsausweis mit amtlicher Wohnungsnummer (aWN)

    Wochenaufenthalter

    • Wohnsitzausweis (Heimatausweis) / Interimsausweis Ihrer Wohngemeinde
    • gültige Identitätskarte / Reisepass
    • Mietvertrag oder Wohnungsausweis mit amtlicher Wohnungsnummer (aWN)


    Mit dem Online-Formular haben Sie die Möglichkeit die Anmeldung für Sie und eventuell weitere Familienmitglieder bereits provisorisch vorzunehmen. Somit können Ihre Daten vorerfasst und Ihre zeitliche Präsenz am Schalter verkürzt werden.

    Informationsunterlagen liegen im Warteraum der Einwohnerdienste auf. Zur Förderung der Integration ausländischer Personen sind Broschüren in 19 verschiedenen Sprachen aufgelegt.

    Weitere Informationen für Neuzuziehende finden Sie unter der Webseite www.hallo.gr.ch

    Öffnungszeiten
    Montag                               08.30 - 17.00 Uhr (durchgehend geöffnet)
    Dienstag / Donnerstag     08.30 - 11.30 Uhr / nachmittags geschlossen
    Mittwoch / Freitag            08.30 - 11.30 Uhr / 14.00 - 16.30 Uhr

     

    Betriebe/Unternehmen

    Zuzug oder Neugründung eines Betriebes Sie haben vor mit Ihrem Betrieb nach Chur zu ziehen oder Sie planen in Chur eine Firma zu eröffnen? Umzug eines Betriebes Sie haben vor mit Ih…

    Zuzug oder Neugründung eines Betriebes
    Sie haben vor mit Ihrem Betrieb nach Chur zu ziehen oder Sie planen in Chur eine Firma zu eröffnen?

    Umzug eines Betriebes
    Sie haben vor mit Ihrem Betrieb innerhalb der Stadt einen Domizilwechsel vorzunehmen?

    Namens- und/oder Rechtsformänderung eines Betriebes
    Sie beabsichtigen den Namen- und/oder die Rechtsform Ihres Betriebes zu ändern?

    Wegzug oder Betriebsauflösung
    Sie beabsichtigen den Sitz Ihres Betriebes in eine andere Gemeinde zu verlegen oder Sie haben vor Ihren Betrieb aufzulösen?

    Meldepflicht
    Jedes kaufmännisch geführte Gewerbe in Chur unterliegt der Meldepflicht (kantonales Einwohnerregistergesetz (ERG), Verordnung zum Einwohnerregistergesetz (ERV), städtische Verordnung über das Niederlassungs- und Aufenthaltswesen.

    Dies gilt für "Natürliche" und „Juristische" Personen wie:

    • Einzelfirmen
    • Kollektiv- und Kommanditgesellschaften
    • Aktiengesellschaften
    • Gesellschaften mit beschränkter Haftung
    • Öffentlich rechtliche Körperschaften
    • Genossenschaften
    • Vereine und Stiftungen
    • Zweigniederlassungen und Filialen


    Meldefrist
    Zuzüge, Neugründungen, Namens- und Rechtsformänderungen wie auch Wegzüge oder Geschäftsauflösungen sind ab Ereignisdatum innert 14 Tagen den Einwohnerdiensten zu melden.

    Betriebe Unternehmen
    Die Einwohnerdienste befinden sich im Stadthaus, Masanserstrasse 2, 7000 Chur.

    Vermieter Ein- und Auszugsanzeige

      Sie vermieten eine Wohnung, ein Zimmer oder Büro- und Geschäftsräume? Als VermieterIn oder LogisgeberIn müssen sie jeden Einzug und Auszug spätestens 14 Tage nach dem Ein- oder A…

     

    Sie vermieten eine Wohnung, ein Zimmer oder Büro- und Geschäftsräume?

    Als VermieterIn oder LogisgeberIn müssen sie jeden Einzug und Auszug spätestens 14 Tage nach dem Ein- oder Auszugsdatum den Einwohnerdiensten mitteilen (Gesetz über die Einwohnerregister und weitere Personen- und Objektregister, Art. 15 ERG).

     

    Zugehörige Objekte