Inhalt
Zuzug, Wegzug, Umzug
Abmeldung / Wegzug
Beabsichtigen Sie, unsere Stadt zu verlassen?
Sie haben zwei Möglichkeiten dies innert 14 Tagen mitzuteilen:
Schweizer Staatsangehörige erscheinen persönlich am Schalter der Einwohnerdienste mit der Meldebestätigung, dem Schriftenempfangsschein oder dem Aufenthaltsausweis und erhalten den bei der Gemeinde deponierten Heimatschein oder Wohnsitzausweis (Heimatausweis) wieder zurück.
Wegzugsgebühr Fr. 20.00 (Post, Internet und E-Mail).
Wegzugsgebühr Fr. 20.00 (persönliche Vorsprache am Schalter der Einwohnerdienste).
Keine Wegzugsgebühr für Schüler, Studenten, Lernende und Minderjährige (bitte separates Online-Formular verwenden).
Ausländische Staatsangehörige erscheinen persönlich am Schalter der Einwohnerdienste mit dem Ausländerausweis. Die Wegzugsgebühr wurde bereits bei der Anmeldung in Rechnung gestellt.
oder
Sie verwenden das Online Formular (siehe unten)
Bei Wegzug ins Ausland ist für alle EinwohnerInnen die persönliche Vorsprache am Schalter der Einwohnerdienste notwendig. Ausländische Staatsängehörige bringen den Ausländerausweis sowie die ausgefüllte und unterzeichnet Abmeldeerklärung mit.
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Adressänderung
Sie wollen in Chur eine Adressänderung melden?
Sie haben zwei Möglichkeiten dies innert 14 Tagen mitzuteilen:
a) Mitteilung über Online-Formular
Adressänderung
Adressänderung für Wochenaufenthalter
b) Sie melden die Adressänderung persönlich am Schalter der Einwohnerdienste und bringen den Mietvertrag oder den Wohnungsausweis mit der amtlichen Wohnungsnummer (aWN) mit.
Anmeldung / Zuzug
Sie sind neu nach Chur gezogen?
Herzlich willkommen in unserer schönen Stadt!
Neu in unsere Stadt zugezogene Personen haben sich innert 14 Tagen seit dem Zuzug persönlich an den Schaltern der Einwohnerdienste der Stadt Chur zu melden.
Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
Schweizerische Staatsangehörige (Niederlassung)
- Heimatschein
- gültige Identitätskarte / Reisepass
- Mietvertrag oder Wohnungsausweis mit amtlicher Wohnungsnummer (aWN)
Ausländische Staatsangehörige
- gültiger Reisepass (EG / EFTA auch Identitätskarte)
- EG / EFTA Gesuch A1
- Drittstaaten Gesuch B1
- Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung (EG / EFTA nur wenn vorhanden)
- Ausländerausweis sofern vorhanden
- Versicherungsnachweis einer Schweizerischen Krankenkasse
- Mietvertrag oder Wohnungsausweis mit amtlicher Wohnungsnummer (aWN)
Wochenaufenthalter
- Wohnsitzausweis (Heimatausweis) / Interimsausweis Ihrer Wohngemeinde
- gültige Identitätskarte / Reisepass
- Mietvertrag oder Wohnungsausweis mit amtlicher Wohnungsnummer (aWN)
Mit dem Online-Formular haben Sie die Möglichkeit die Anmeldung für Sie und eventuell weitere Familienmitglieder bereits provisorisch vorzunehmen. Somit können Ihre Daten vorerfasst und Ihre zeitliche Präsenz am Schalter verkürzt werden.
Informationsunterlagen liegen im Warteraum der Einwohnerdienste auf. Zur Förderung der Integration ausländischer Personen sind Broschüren in 19 verschiedenen Sprachen aufgelegt.
Weitere Informationen für Neuzuziehende finden Sie unter der Webseite www.hallo.gr.ch
Öffnungszeiten
Montag 08.30 - 17.00 Uhr (durchgehend geöffnet)
Dienstag / Donnerstag 08.30 - 11.30 Uhr / nachmittags geschlossen
Mittwoch / Freitag 08.30 - 11.30 Uhr / 14.00 - 16.30 Uhr
Betriebe/Unternehmen
Zuzug oder Neugründung eines Betriebes
Sie haben vor mit Ihrem Betrieb nach Chur zu ziehen oder Sie planen in Chur eine Firma zu eröffnen?
Umzug eines Betriebes
Sie haben vor mit Ihrem Betrieb innerhalb der Stadt einen Domizilwechsel vorzunehmen?
Namens- und/oder Rechtsformänderung eines Betriebes
Sie beabsichtigen den Namen- und/oder die Rechtsform Ihres Betriebes zu ändern?
Wegzug oder Betriebsauflösung
Sie beabsichtigen den Sitz Ihres Betriebes in eine andere Gemeinde zu verlegen oder Sie haben vor Ihren Betrieb aufzulösen?
Meldepflicht
Jedes kaufmännisch geführte Gewerbe in Chur unterliegt der Meldepflicht (kantonales Einwohnerregistergesetz (ERG), Verordnung zum Einwohnerregistergesetz (ERV), städtische Verordnung über das Niederlassungs- und Aufenthaltswesen.
Dies gilt für "Natürliche" und „Juristische" Personen wie:
- Einzelfirmen
- Kollektiv- und Kommanditgesellschaften
- Aktiengesellschaften
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung
- Öffentlich rechtliche Körperschaften
- Genossenschaften
- Vereine und Stiftungen
- Zweigniederlassungen und Filialen
Meldefrist
Zuzüge, Neugründungen, Namens- und Rechtsformänderungen wie auch Wegzüge oder Geschäftsauflösungen sind ab Ereignisdatum innert 14 Tagen den Einwohnerdiensten zu melden.
Vermieter Ein- und Auszugsanzeige
Sie vermieten eine Wohnung, ein Zimmer oder Büro- und Geschäftsräume?
Als VermieterIn oder LogisgeberIn müssen sie jeden Einzug und Auszug spätestens 14 Tage nach dem Ein- oder Auszugsdatum den Einwohnerdiensten mitteilen (Gesetz über die Einwohnerregister und weitere Personen- und Objektregister, Art. 15 ERG).