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Reklameständer
Für feste Reklameeinrichtungen entlang von Kantonsstrassen ist zusätzlich ein Gesuch für die Zusatzbewilligung des Tiefbauamtes Graubünden einzureichen.
Reklamebewilligungsverfahren
Für das Anbringen und Abändern von sämtlichen festen Reklameeinrichtungen bedarf es vorgängig einer Bewilligung. Gesuche für Reklamebewilligungen auf öffentlichem, wie auch auf privatem Grund, sowohl Eigen- als auch Fremdreklamen müssen schriftlich beim Bausekretariat eingereicht werden.
Für feste Reklameeinrichtungen entlang von Kantonsstrassen ist zusätzlich ein Gesuch für die Zusatzbewilligung des Tiefbauamtes Graubünden einzureichen.
Reklamewesen
Zugehörige Objekte
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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614 | Reklamereglement | 1. Januar 2012 |
Name |
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Name | Download |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bausekretariat | 081 254 51 51 | Kontaktformular |