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Brandschutz
Sie führt in Gebäuden periodisch feuerpolizeiliche Kontrollen durch und sorgt für die Behebung allfälliger Mängel.
Grundlage für den gesamten feuerpolizeilichen Vollzug sind die Brandschutzvorschriften der Gebäudeversicherung Graubünden (GVG) sowie die Brandschutznorm und Brandschutzrichtlinien der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF).
Zugehörige Objekte
Name | Beschreibung |
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Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Brandschutz | 081 254 51 62 | Kontaktformular |