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  • Verordnung betreffend die Entschädigung der städtischen Behörden und Kommissionen und des Stimmbüros

    Nummer
    127
    Name
    Verordnung betreffend die Entschädigung der städtischen Behörden und Kommissionen und des Stimmbüros
    Erlassdatum
    6. März 2008
    Inkrafttreten
    1. Januar 2024
    Art
    Gesetz
    Vorgängerversion
    Verordnung betreffend die Entschädigung der städtischen Behörden und Kommissionen und des Stimmbüros (Gültig bis 31. Dezember 2023)

    Zugehörige Objekte

    Name
    127 (PDF, 84.16 kB) Download 0 127