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Fragen und Antworten (FAQ)
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Der begleitete Konsumraum ist am Seilerbahnweg 7 (ehemaliges Palazzo-Bowling) geplant, zusammen mit einer Kontakt- und Anlaufstelle. |
Standortsuche: Der Stadtrat hat 25 private oder kantonale Liegenschaften geprüft und mit den Besitzenden Kontakt aufgenommen. Es gab überall Absagen. Anschliessend wurden mögliche städtische Liegenschaften ermittelt und auf ihre Verfügbarkeit geprüft. In Absprache mit dem kantonalen Sozialamt und dem Verein Überlebenshilfe Graubünden, die für die Kontakt- und Anlaufstelle zuständig sind, hat sich die Liegenschaft am Seilerbahnweg 7 als die geeignetste erwiesen. Standort: Die Liegenschaft am Seilerbahnweg 7 befindet sich in der gemischten Zone 4, 10 Minuten zu Fuss vom heutigen Aufenthaltsort der Szene entfernt. Er erfüllt folgende Vorgaben: Es sind keine Schulhäuser oder Jugendräume in der Nähe. Das Areal befindet sich nicht in einer belebten Einkaufsstrasse. Verfügbarkeit: Sofort. Bauliche Massnahmen: Das ehemalige Palazzo-Bowling hat eine Fläche von über 900 m². Alle Angebote können im Gebäude stattfinden. Ausserhalb werden keine baulichen Massnahmen vorgenommen. |
Wenn das Angebot und die Bedingungen im Konsumraum einladend sind, dann nutzen die Konsumierenden das Angebot. |
Die Öffnungszeiten sind geplant von ca. 11.00 - 19.00 Uhr. |
Der Stadtgarten ist im Zonenplan als Grünzone definiert. Diese dient zur Erhaltung und Schaffung von Freiräumen im überbauten Gebiet. Für das Funktionieren ist es wichtig, dass der begleitete Konsumraum direkt an die neue, innerstädtische Kontakt- und Anlaufstelle des Kantons angegliedert wird. Im Gegensatz zum Konsumraum ist dieses Angebot nicht als befristeter Pilot, sondern langfristig ausgelegt. Dies im Stadtgarten zu realisieren würde offensichtlich dem Zonenzweck widersprechen. Ausserdem ist es schwieriger direkt am Ort der offenen Drogenszene die Situation in den Griff zu bekommen, als an einem neuen Ort. Dies bedeutet, dass der Standort der Kontakt- und Anlaufstelle mit Konsumraum sowie das angrenzende Quartier sehr gut überwacht werden können und gleichzeitig der Kontrolldruck im Stadtpark sowie der Innenstadt deutlich erhöht werden. |
Der Konsumraum ist ein Ort, den die Suchtbetroffenen freiwillig aufsuchen können. Wenn er zu abgelegen vom Stadtzentrum ist, werden die Betroffenen ihn nicht nutzen, wie ein Beispiel in Zürich zeigte. Dort wurde ein Konsumraum im Zentrum geschlossen und ein neuer am Stadtrand eröffnet. In kurzer Zeit entstand in der Nähe des geschlossenen Konsumraums eine offene Drogenszene. |
Aus Kostengründen. Längere Öffnungszeiten erhöhen die Betriebskosten. Eine Stunde länger offen kostet rund Fr. 100'000 mehr pro Jahr. Die Öffnungszeiten orientieren sich auch an den Erfahrungen anderer Städte. |
In der Postremise steht nur das Schilderlager der Stadtpolizei zur Verfügung. Die Fläche dieses Bereichs ist aber zu klein für einen Konsumraum in Kombination mit einer Kontakt- und Anlaufstelle. Der Kulturbetrieb der Postremise ist demgegenüber wichtig zur durchmischten Belebung der Innenstadt. Einen alternativen Standort für diesen zu finden ist praktisch ausgeschlossen. Ausserdem wäre es sehr schwierig das Raumprogramm und die Infrastrukturanforderungen einer Kontakt- und Anlaufstelle mit Konsumraum in einem historischen Gebäude unterzubringen. |
Weniger Hilfe: Suchtkranke Personen suchen die kantonale Kontakt- und Anlaufstelle weniger regelmässig auf. Damit nutzen sie weniger die dortigen Angebote wie Gassenküche, Wundbehandlungen oder Beratungen. Verschlechterung Gesundheitszustand: Der Zustand der suchterkrankten Personen wird sich nicht verbessern, eher sogar weiter verschlechtern. Sie werden über keine geschützte Konsummöglichkeiten verfügen. Das erhöht das Risiko für Überdosierungen und die Übertragung von Krankheiten. Die Erfolgschancen für eine Stabilisierung der Lebenssituation der Betroffenen ist gering. Offene Drogenszene bleibt: Es bleibt der Stadt nicht viel mehr übrig, als wie heute die suchterkrankten Menschen einem sehr hohen Kontrolldruck auszusetzen. Diese müssen weiterhin von verschiedenen Orten weggeschickt werden. Aber wohin? Es fehlt ein geeigneter und fachlich begleiteter Ort. Die offenen Drogenszene wird weiterhin Teil des Stadtbilds sein. Sicherheitsempfinden Bevölkerung: Der Konsum illegaler Substanzen findet weiterhin und ganztags im Stadtgarten statt. Das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung wird sich im Vergleich zu heute nicht erhöhen. |
Die vier Ziele sind:
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Die Suchterkrankten bringen ihre eigenen Substanzen mit. Sie können diese in getrennten Räumen konsumieren. Es gibt Räume für den Spritzenkonsum, fürs Rauchen und fürs Schnupfen. |
Bei Anliegen bezüglich der städtischen Sucht- und Drogenpolitik wenden Sie sich bitte an die Stadtpolizei (081 254 54 54) oder per Mail direkt an Stadtrat Patrik Degiacomi (departementbgk@chur.ch). Für Notfälle kann die Polizei auch immer via der Nummer 117 erreicht werden. |
Für die Bevölkerung:
Für die suchterkrankten Menschen:
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Der Gemeinderat hat am 23. Juni 2022 und am 1. Februar 2024 zwei Massnahmen zugestimmt:
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Es haben nur Personen Zutritt, die sich nach einem Erstgespräch registrieren. Sie müssen bereits suchterkrankt sein, volljährig und ihren Lebensmittelpunkt und/oder ihren Wohnsitz im Kanton Graubünden haben. Zudem müssen sie die Hausregeln einhalten. |
Die Erfahrung in anderen Städten spricht dem entgegen. So wird in Luzern gegenüber des Konsumraums ein grosses Areal mit neuen Wohnungen überbaut. Aber auch die Erfahrungen mit Angeboten der Suchthilfe in Chur zeigen, dass die Liegenschaften im Quartier nicht an Attraktivität verlieren. Dies zeigt eindrücklich das Beispiel des Ambulatoriums Neumühle an der Gürtelstrasse, in dessen unmittelbarer Nachbarschaft das ehemalige Gelände der SBB-Hauptwerkstätte vornehmlich mit Wohnnutzungen überbaut wurde. |
Nein. Das ist nicht möglich. Suchtbetroffene Menschen dürfen sich wie alle anderen Personen frei im öffentlichen Raum der Stadt bewegen und sich dort aufhalten. Sie müssen sich dabei aber auch an die öffentliche Ordnung halten. Der Konsumraum schafft jedoch die Voraussetzung, dass die öffentliche Ordnung wirkungsvoller durchgesetzt werden kann. Der Konsum von Betäubungsmitteln im öffentlichen Raum kann deutlich konsequenter bekämpft und die suchterkrankten Personen in den Konsumraum verwiesen werden. |
Der Konsum dauert je nach Konsumform unterschiedlich lang: Beim Spritzenkonsum 30 bis 60 Minuten, beim Rauchen.15 bis 30 Minuten. Vorher und nachher können sie sich auf dem Vorplatz im Areal oder in der Kontakt- und Anlaufstelle, die sich im gleichen Areal befindet, aufhalten. In der Kontakt- und Anlaufstelle stehen u.a. Aufenthalts-, Ruhe-, Verpflegungs- und Beratungsmöglichkeiten zur Verfügung. |
Während den Betriebszeiten ist eine geschulte Sicherheitsperson für die Zutrittskontrolle zuständig. Im Konsumraum sind je eine Fachperson aus der Psychiatriepflege und der Sozialen Arbeit anwesend. Sie überwachen den Konsum, geben sauberes Konsummaterial heraus, machen kleine Wundversorgung und vermitteln die Suchterkrankten bei Bedarf weiter. |
Der Konsum wird ausschliesslich innerhalb der Liegenschaft toleriert. Zusätzlich stellt die Stadtpolizei im Quartier rund um den Konsumraum eine hohe Präsenz sicher. Auf allfällige Berührungspunkte mit privaten Arealen wird konsequent reagiert. Feststellungen und Meldungen der Bevölkerung sind sehr willkommen, damit rasch und zweckdienlich darauf reagiert werden kann. Die Stadtpolizei ist permanent via 081 254 54 54 erreichbar. Für Notfälle kann die Polizei auch immer via der Nummer 117 erreicht werden. |