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  • Güterumschlag

    Begriff Güterumschlag
    Unter dem Begriff Güterumschlag versteht das Bundesgericht das Verladen oder Ausladen von Sachen, die nach Grösse oder Gewicht die Beförderung durch ein Fahrzeug nötig macht (BGE 89 IV 213). Güterumschlag ist eine Ausnahmeerlaubnis und leitet sich vom Ein- und Aussteigenlassen ab. Folglich hat die Auslegung des Begriffs restriktiv zu erfolgen. Was Güterumschlag ist, bestimmt sich nach sachlichen, zeitlichen, räumlichen und persönlichen Gesichtspunkten.

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