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  • Windenergieanlage vor Gemeinderat

    25. Oktober 2024

    Einheimische Windenergie für 3'300 Haushalte

    Die Calandawind AG plant den Bau einer zweiten, leistungsstärkeren Windenergieanlage im Gebiet Oldis bei Haldenstein. Mit der Teilrevision der Grundordnung werden die planungsrechtlichen Grundlagen dafür geschaffen.

    Die Calandawind AG mit Sitz in Chur betreibt seit dem Jahr 2013 eine Windenergieanlage im Gebiet Oldis, welche seither mit einer Jahresproduktion von 4.5 GWh rund 1'300 Haushalte mit erneuerbarem Strom versorgt. Der Erfolg dieser Anlage veranlasste die Betreiberin, den Bau einer zweiten, leistungsstärkeren Anlage zu prüfen. Die Basis dafür bildet die Teilrevision Grundordnung 2022 (WEA Oldis II), welche die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau und Betrieb schafft. Erforderlich sind Änderungen am Baugesetz Haldenstein, am Zonenplan, am Generellen Gestaltungsplan sowie am Generellen Erschliessungsplan. Die entsprechende Botschaft für den Gemeinderat liegt jetzt vor.

    Optimaler Standort für moderne Anlage
    Der vorgesehene Standort der zweiten Windenergieanlage ist das Ergebnis einer Abwägung wirtschaftlicher, technischer, raumplanerischer und ökologischer Kriterien. Aufgrund der guten Windverhältnisse und einer geringen Konfliktträchtigkeit mit Natur- und Landschaftswerten ist das Gebiet Oldis ideal für Windenergie. Mit der Inbetriebnahme einer zweiten Anlage kann die Gesamtproduktion an Energie entsprechend optimiert werden. Dank technologischer Fortschritte produziert die neuere, etwas grössere Anlage, mit bis 7.5 GWh pro Jahr deutlich mehr Strom als die Erste. Beide Anlagen würden somit künftig einheimische Windenergie für rund 3'500 Haushalte liefern. Die Richtplananpassung für das Windenergiegebiet Oldis wurde inzwischen auch vom Kanton sowie auf Bundesebene genehmigt. Die Akzeptanz der Windenergieanlagen in Haldenstein hat - gemäss einer Studie der Universität St. Gallen – seit der Inbetriebnahme der ersten Anlage zugenommen. Die Befürchtungen zu Lärm sowie die landschaftlichen Veränderungen hätten sich weitgehend nicht eingestellt.

    Umweltverträglichkeit gegeben
    Die Vogelwarte Sempach führte bereits im 2014 verschiedene Beobachtungen und Messungen am Standort Oldis durch und kam zum Schluss, dass der Standort aus ornithologischer Sicht unproblematisch scheint. Dies wurde während über zehn Betriebsjahren auch bestätigt. Es wurden weder Vogelschläge beobachtet noch nachweislich auf die Anlage zurückzuführende Todfunde von Vögeln festgestellt. Spezielles Augenmerk galt der Überprüfung eines möglichen Einflusses der Anlagen auf die Uhu-Population. Neben der Klärung von ornithologischen Fragestellungen wurde auch die Funktionalität des Wildtierkorridors bei Inbetriebnahme der Windanlage belegt. Auch der Bau und Betrieb der zweiten Anlage kann gemäss den umfassenden Abklärungen und Untersuchungen umweltverträglich erfolgen.

    Weiteres Vorgehen:
    Die Teilrevision der Grundordnung wurde im April dieses Jahres zur Mitwirkung aufgelegt. Insgesamt sind elf Rückmeldungen eingetroffen. Der Stadtrat hat sämtliche Anträge geprüft und Stellung dazu genommen. Im nächsten Schritt wird die Botschaft Teilrevision Grundordnung 2022 (WEA Oldis II) am 14. November dem Gemeinderat vorgelegt und kommt voraussichtlich im Februar 2025 vor das Volk.

    Visualisierung Windanlage Oldis 2