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  • Rechnungen Ersatzabgabe Feuerwehr

    14. November 2024

    Versand Rechnung Feuerwehrpflichtersatzabgabe 2024

    Feuerwehrpflichtige, die keinen aktiven Feuerwehrdienst leisten, haben jährlich eine Ersatzabgabe zu entrichten (Gesetz über die Feuerwehr der Stadt Chur). Bisher wurde die Ersatzabgabe für die Feuerwehrpflicht zusammen mit der Steuerrechnung fakturiert. Dies ist aufgrund eines Systemwechsels des Kantons Graubünden nicht mehr möglich. Deshalb wird die Ersatzabgabe ab dem Jahr 2024 separat in Rechnung gestellt. Sie beträgt für das laufende Jahr unverändert Fr. 90.-- pro feuerwehrpflichtige Person.

    Feuerwehrpflichtig sind Personen, die ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in der Stadt Chur haben und zwischen 20 und 55 Jahre alt sind. (Gesetz über die Feuerwehr der Stadt Chur, Art. 3). Dies betrifft im Jahr 2024 die Jahrgänge 1974 bis 2004. Aufgrund der Übergangsbestimmung in Art. 24a Abs. 3 sind die Jahrgänge 1969 bis 1973 definitiv aus der Feuerwehrpflicht entlassen und deshalb nicht mehr ersatzpflichtig.

    Von der Feuerwehrpflicht und damit von der Zahlung der Ersatzabgabe gemäss Art. 3 Abs. 5 des Gesetzes sind befreit:

    1. Angehörige der Stadt- und Kantonspolizei, sofern sie Schichtdienst leisten
    2. Angehörige einer vom Kanton anerkannten Betriebsfeuerwehr
    3. in ungetrennter Ehe lebende Gatten von Angehörigen der Feuerwehr im aktiven Dienst sowie von Angehörigen der Feuerwehr, welche mindestens 15 Jahre aktiven Feuerwehrdienst geleistet haben

    (Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Feuerwehr der Stadt Chur, Art. 10)

    Von der Bezahlung der Ersatzabgabe befreit sind ferner Feuerwehrpflichtige, die ununterbrochen mindestens 15 Jahre aktiven Feuerwehrdienst geleistet haben, sowie Personen, die in einer kantonal anerkannten Betriebsfeuerwehr aktiv Dienst leisten oder mindestens 15 Jahre geleistet haben. In Härtefällen entscheidet das Departement über den Erlass der Ersatzabgabe entsprechend den Bestimmungen des kantonalen Steuergesetzes über den Steuererlass (Gesetz über die Feuerwehr der Stadt Chur, Art. 18a).