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Volksabstimmung vom 24. November 2024
Die Resultate zu den eidgenössischen Vorlagen "Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen", "Änderung des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete)", "Änderung des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs)" und "Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen)" werden seitens der Stadt Chur bis spätestens 13.30 Uhr direkt an die Standeskanzlei Graubünden übermittelt.
Die Zwischen- und Schlussresultate sämtlicher Gemeinden des Kantons können am 24. November 2024 ab 12.00 Uhr im Internet unter www.gr.ch eingesehen werden. Die Angaben werden laufend aktualisiert.
Die Stimmberechtigten der Stadt Chur haben über keine weiteren kommunalen Abstimmungen zu befinden.
Die Details zu den einzelnen Abstimmungsvorlagen ersehen Sie hier.