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Todesfall
Das Zivilstandsamt stellt Ihnen die Todesurkunde aus.
Anmeldung Todesfall
Der Eintritt des Todes muss dem Arzt, allenfalls einem Notfallarzt, von den Angehörigen sofort mitgeteilt werden. Der Arzt hat die Leichenschau vorzunehmen und die Todesbescheinigung auszustellen.
Meldung des Todesfalls
Der Todesfall ist unverzüglich beim Zivilstandsamt Plessur unter Vorlegung der ärztlichen Todesbescheinigung anzumelden.
Ausländische Staatsangehörige melden sich betreffend die für die Beurkundung vorzulegenden Dokumente direkt beim Zivilstandsamt.
Ereignet sich der Todesfall in einem Spital oder in einem Heim, so meldet die entsprechende Verwaltung den Todesfall an das Zivilstandsamt.
Ereignet sich der Todesfall zu Hause, so melden die Angehörigen oder die von ihnen Bevollmächtigten den Todesfall.
Bei Abgabe des Familienausweises im Original wird dieser kostenlos ersetzt und das schweizerische Familienbüchlein wird auf Wunsch nachgeführt.
Bestattungen
Das Büro Bestattungen/Friedhöfe ist die erste Anlaufstelle bei einem Todesfall. Die Mitarbeiterinnen des Büros unterstützen die Hinterbliebenen bei der Festlegung der Bestattungsform, bei der Wahl des Friedhofs und der Grabart sowie bei der Koordination mit den Kirchenbehörden. Sie erteilen den Termin für die Erdbestattung oder die Kremation mit anschliessender Urnenbeisetzung. Gerne unterstützen sie die Angehörigen auch bei der Abwicklung der Formalitäten.
Die Tarife für die Bestattungsformen sind im Gebührentarif für das Bestattungs und Friedhofwesen geregelt.
Erbenbescheinigung
Für die Ausstellung einer Erbenbescheinigung wenden Sie sich direkt an das zuständige Gericht am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person.
Bei Wohnsitz in Chur an das:
Regionalgericht Plessur
Theaterweg 1
7000 Chur
Tel: 081 257 59 00
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Zivilstandsamt Plessur | 081 254 49 71 | Kontaktformular |