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  • Quartierplan Welschdörfli 4, 1. Änderung

    19. Januar 2024

    Quartierplan Welschdörfli 4; Absicht zur Einleitung einer Quartierplanung

    Über die Parzellen Nrn. 1759, 2734, 4108 und 4109 (Bereich Hofstattrecht) soll auf privaten Antrag eine amtliche Quartierplanänderung eingeleitet werden. Der Planungszweck beinhaltet die Erarbeitung einer Quartierplanänderung über den Bereich Hofstattrecht aufgrund vorliegender Überbauungsabsichten. Der Bereich Hofstattrecht wurde im Rahmen der rechtsgültigen Quartierplanung nicht einbezogen und soll nun gesamtheitlich betrachtet und entwickelt werden.

    Der Einleitungsplan mit dem Quartierplan-Perimeter liegt ab dieser Publikation während 30 Tagen im Stadthaus, Masanserstrasse 2, Empfang Departement Bau Planung Umwelt (1. Obergeschoss) öffentlich auf. Alle verbindlichen Unterlagen sind auch online auf der Webseite der Stadt Chur (www.chur.ch/welschdoerfli4) einsehbar. Die öffentliche Auflage erfolgt gemäss Art. 16 der Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO). Gegen die Einleitung des amtlichen Quartierplanverfahrens und dessen räumliche Abgrenzung können Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an der Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht legitimiert sind, innert 30 Tagen bei den Hochbaudiensten der Stadt Chur schriftlich Einsprache erheben.

    Zugehörige Objekte

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