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  • Arealplanung

    Ein Arealplan legt die Entwicklung, Gestaltung und Erneuerung von Siedlungen sowie von Projekten in der Landschaft fest. Er kann Elemente der übergeordneten Nutzungsplanung (Zonenplan, genereller Erschliessungsplan, genereller Gestaltungsplan) enthalten und mit Vorschriften ergänzt werden. Für die Siedlungserneuerung können Nutzungs- und Abbruchverpflichtungen festgelegt werden.

    Der Arealplan ist ein Planungsinstrument der kommunalen Nutzungsplanung und ist in den folgenden Gesetzgebungen verankert: KRG (Raumplanungsgesetz für den Kanton Graubünden) Art. 46 – 50 sowie KRVO (Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden) Art. 12 – 15 (Verfahren für die Grundordnung).

    Für einige unbebaute Gebiete oder für bebaute Gebiete mit Entwicklungspotential besteht Folgeplanungspflicht. Diese sind im Generellen Gestaltungsplan festgelegt.
     

    Zugehörige Objekte