Inhalt
Allgemeine Verwaltung
Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name |
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Name | Download |
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Frage |
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Nein. Die hinterlegten Registerdaten stehen nur für den internen Gebrauch zur Verfügung und werden nicht an Dritte weitergegeben. |
Ja. Das Betriebsregister hingegen wird auf Gemeindeebene bewirtschaftet und erfüllt die Anforderungen des kantonalen Einwohnerregistergesetzes (ERG) und deren Verordnung (ERV). Zudem berücksichtigt das Betriebsregister die melderechtlichen Aspekte der städtischen Verordnung über das Niederlassungs- und Aufenthaltswesen. |
Ja. Grundsätzlich ist jede nach kaufmännischer Art geführte Tätigkeit meldepflichtig. Um hierzu eine abschliessende Antwort geben zu können, sind weitere Abklärungen nötig. Wenden Sie sich bitte direkt an die die Einwohnerdienste der Stadt Chur (081 254 41 56). |
Ja. Sämtliche Änderungen bezüglich des Firmendomizils sind den Einwohnerdiensten innert 14 Tagen zu melden. Benutzen Sie hierzu das Onlineformular unter Einwohnerdienste Betriebe / Unternehmungen" oder lassen Sie uns Ihre Umzugsmitteilung via E-Mail zukommen (einwohnerdienste@chur.ch). |
Ein kaufmännisches Gewerbe liegt dann vor, wenn folgende Kriterien erfüllt sind;
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Die Geburtsmitteilung wird durch das Zivilstandsamt den Einwohnerdiensten gemeldet. Die Aufenthalts- bewilligung für das Kind wird von den Einwohnerdiensten beim Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden beantragt. |
Ganz einfach. Nutzen Sie eine der unten aufgeführten Möglichkeiten:
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