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Departement Finanzen Wirtschaft Sicherheit
Leitung: Stadtpräsident Urs Marti
Die Stadtverwaltung ist in drei Departemente aufgeteilt, welchen jeweils ein Mitglied des Stadtrates vorsteht. Die Departemente wiederum sind unterteilt in Dienststellen. Das Departement Finanzen Wirtschaft Sicherheit untersteht traditionell dem Stadtpräsidenten.
Das Departement Finanzen Wirtschaft Sicherheit umfasst folgende Dienststellen:
- Allgemeine Verwaltung
- Kontaktstelle Wirtschaft
- Stadt Chur Informatik
- Personaldienste
- Finanzkontrolle
- Finanzen und Steuern
- Immobilien und Bewirtschaftung
- Sport- und Eventanlagen
- Stadtpolizei
- Feuerwehr
- Katastrophenorganisation
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name |
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Name | Download |
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Name | Beschreibung |
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Frage |
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Nein. Das Einkommen wird effektiv besteuert. Es erfolgt keine Zwischenveranlagung. |
Die Steuererklärung muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden. Der Steuererklärung von EL-Bezügern muss eine Kopie der EL-Verfügung beigelegt werden. Falls eine Nullveranlagung gewünscht wird, muss dies auf Seite 4 des Hauptformulars der Steuererklärung angekreuzt werden (bei gleichzeitigem Verzicht auf allfällige Verrechnungssteuerguthaben). Sozialleistungsbezüger müssen mit der Steuererklärung eine Bestätigung des Sozialamtes einreichen. |
Die Kapitalleistungen unterliegen stets einer vollen Jahresleistung und werden gesondert besteuert. Besteuerung: 1/15 der Kapitalleistung für Verheiratete zu mind. 1,35% und max. 2,34% für alle übrigen Steuerpflichtigen zu mind. 1,80% und max. 3,60% |
Zu 80% wenn die Rente vor dem 1. Januar 2002 erstmals fällig wird und auf einem Vorsorgeverhältnis beruht, das bereits am 1. Januar 1987 bestand. Alle anderen Pensionskassenrenten sind zu 100% steuerpflichtig. |
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Ja. Es darf höchstens im Schritttempo gefahren werden. Die Fussgänger haben Vortritt. |
Nein, Fahrzeuge dürfen grundsätzlich nur zwecks Güterumschlag abgestellt werden. |
Nein, auch hier gilt der Grundsatz, dass die Parkgebühr unverzüglich nach der Belegung der Parkfläche zu entrichten ist. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, immer Kleingeld im Auto oder im Portemonnaie dabei zu haben. |
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Seit Steuerperiode 2010: |
Die Rechnung für nächtliches Dauerparkieren wird halbjährlich im Voraus gestellt. |
Ja, anderslautende Vorschriften gehen dieser Bewilligung vor (z.B. Gebührenpflicht tagsüber, signalisierte Höchstparkzeiten etc.). |
Bewerben Sie sich online einfach und rasch auf www.chur.ch/stellen, in dem Sie beim Stelleninserat unten rechts auf den Button "Jetzt bewerben!" klicken und Ihre Bewerbung hochladen. Abonnieren Sie das Job-Abo, wenn keine passende Stelle ausgeschrieben ist. So werden Sie per E-Mail informiert, sobald ein Stelleninserat aufgeschalten wird. |
Nein. Die hinterlegten Registerdaten stehen nur für den internen Gebrauch zur Verfügung und werden nicht an Dritte weitergegeben. |
Ja, wer sein Fahrzeug nachts regelmässig auf öffentlichem Grund parkiert, muss eine monatliche Gebühr von Fr. 50.-- bezahlen. Die Bewilligung kann am Schalter der Stadtpolizei beantragt werden. |
Die jeweiligen Kirchgemeinden. Ansätze ab 2008: Katholische Kirche: 11,0% der einfachen Kantonssteuer Evangelische Kirche: 11,0% der einfachen Kantonssteuer Kantonal evangelische Kirche: 3,5% der einfachen Kantonssteuer |
Grundsätzlich hat die entsprechende Höchstparkzeit einer Parkfläche Gültigkeit. In Ausnahmefällen, wo zwingend ein Fahrzeug und unbeschränktes Parkieren nötig ist, werden Parkkarten abgegeben (z.B. Servicewagen oder Fahrzeug mit eingerichteter Werkstatt). Die Dauer richtet sich nach dem Bedarf. Die Karte ist am Schalter zu beantragen. Die Gebühr beträgt Fr. 16.-- pro Tag bzw. Fr. 8.-- pro Halbtag und ist direkt zu bezahlen. |
0.5 Promill des Liegenschaftensteuerwerts |
Eidgenössische Steuerverwaltung Hauptabteilung Mehrwertsteuer Schwarztorstrasse 50 3003 Bern Telefon 031 325 91 11 |
Ja. Das Betriebsregister hingegen wird auf Gemeindeebene bewirtschaftet und erfüllt die Anforderungen des kantonalen Einwohnerregistergesetzes (ERG) und deren Verordnung (ERV). Zudem berücksichtigt das Betriebsregister die melderechtlichen Aspekte der städtischen Verordnung über das Niederlassungs- und Aufenthaltswesen. |
Ja, die Parkgebühr ist immer unverzüglich nach der Belegung des Parkfeldes zu entrichten. |
Ja. Grundsätzlich ist jede nach kaufmännischer Art geführte Tätigkeit meldepflichtig. Um hierzu eine abschliessende Antwort geben zu können, sind weitere Abklärungen nötig. Wenden Sie sich bitte direkt an die die Einwohnerdienste der Stadt Chur (081 254 41 56). |
Ja. Sämtliche Änderungen bezüglich des Firmendomizils sind den Einwohnerdiensten innert 14 Tagen zu melden. Benutzen Sie hierzu das Onlineformular unter Einwohnerdienste Betriebe / Unternehmungen" oder lassen Sie uns Ihre Umzugsmitteilung via E-Mail zukommen (einwohnerdienste@chur.ch). |
Diese Tatsache allein ist nicht ausschlaggebend. Das regelmässige Parkieren auf öffentlichem Grund ist die Besonderheit, welche zur Bewilligungspflicht führt. Hingegen nicht von Bedeutung ist der Umstand, ob ein Fahrzeughalter allenfalls über eine private Parkfläche verfügt, aber diese nicht immer beansprucht. |
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Personalien vollständig ausfüllen und Steuererklärung unterschreiben. Der Steuererklärung sollte eine Kopie des Lehrlingsvertrages und der Lohnausweis des Arbeitgebers beiliegen. Studenten benötigen eine Studienbestätigung, aus der auch das voraussichtliche Ende der Ausbildung ersichtlich ist. |
Kantonale Steuerverwaltung Graubünden Sektion Verrechnungssteuer Steinbruchstrasse 18 7001 Chur Telefon 081 257 21 21 |
Kann der Nachweis erbracht werden, dass ein Fahrzeug während mindestens einem Monat nicht mehr auf öffentlichem Grund parkiert wurde, so werden bereits entrichtete Gebühren auf Gesuch hin zurückerstattet. Dabei fallen nur ganze Monate in Betracht. |
Seit dem 1. November 2016 können Fahrrad- sowie Mofadiebstähle via Suisse-ePolice online gemeldet werden. Dazu benötigt man u.a. folgende notwendige Angaben:
Wenn Angaben zur Täterschaft vorliegen, hat zwingend eine Anzeige auf einem kantonalen Polizeiposten zu erfolgen. Kurzanleitung zur Online-Diebstahlmeldung:
Öffnungszeiten Schalter: MO – FR von 08.00 bis 17.00 Uhr |
Ein kaufmännisches Gewerbe liegt dann vor, wenn folgende Kriterien erfüllt sind;
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Nein, solche Vorkommnisse gelten nicht als Rechtfertigungsgrund. In solchen Fällen, wo die Parkdauer nicht zum vorne herein klar ist, sollten Fahrzeuge in den Parkhäusern abgestellt werden. Dort kann auch für längere Zeit parkiert werden. |
Die Geburtsmitteilung wird durch das Zivilstandsamt den Einwohnerdiensten gemeldet. Die Aufenthalts- bewilligung für das Kind wird von den Einwohnerdiensten beim Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden beantragt. |
Ganz einfach. Nutzen Sie eine der unten aufgeführten Möglichkeiten:
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Bis der Nachweis erbracht wird, dass man nicht mehr gebührenpflichtig ist. |
Aufgrund von Stichproben stellt die Stadtpolizei fest, wer regelmässig das Fahrzeug nachts auf öffentlichem Grund parkiert und somit gebührenpflichtig ist. Regelmässig ist ein nächtliches Parkieren nicht nur, wenn jede Nacht, sondern wenn immer wieder in der Nacht auf öffentlichem Grund parkiert wird. |
Das Befahren der Fussgängerzone ist immer und nur für den Güterumschlag erlaubt. Für diesen Zweck sind die Zeiten Montag bis Freitag von 06.30 - 11.30 Uhr und am Samstag von 06.30 - 09.00 Uhr frei. |