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  • Finanzkontrolle

    Die Finanzkontrolle – als selbstständiges und unabhängiges Organ – prüft den städtischen Finanzhaushalt nach anerkannten Revisionsgrundsätzen, basierend auf den Kriterien der Ordnungsmässigkeit, Rechtsmässigkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit.

    Daneben übernimmt sie, gestützt auf die Verordnung über die Finanzkontrolle, externe Revisionsmandate.

    Im Weiteren führt die Finanzkontrolle das Sekretariat der Geschäftsprüfungskommission der Stadt Chur (GPK).

    Verordnung über die Finanzkontrolle 
    Verordnung für die Geschäftsprüfungskommission (GPK)

    Personen

    Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt

    Zugehörige Objekte