Kopfzeile

Inhalt

  • Parkierung Obere Au

    7. Februar 2025

    Weniger Verkehr, mehr Bewegung.

    Die neue Verkehrsregelung auf der Oberen Au sorgt für mehr Sicherheit und weniger Verkehr. Kurzzeitparkplätze sind neu über die befahrbare Buswendeschlaufe erreichbar.

    Die Sportanlagen Obere Au sind ein beliebter Treffpunkt für Sportlerinnen, Sportler und Familien. Um den Eingangsbereich noch attraktiver und sicherer zu gestalten, wurde mit der Fertigstellung der neuen Buswendeschlaufe eine neue Verkehrsregelung eingeführt. Im Gegensatz zu früher darf die Buswendeschlaufe nun befahren werden. Dadurch sind die neu geschaffenen Kurzzeitparkplätze mit einer maximalen Parkzeit von 15 Minuten erreichbar. Diese ermöglichen es, Personen sicher abzusetzen oder Sportausrüstung ein- und auszuladen ohne den Verkehrsfluss zu beeinträchtigen. Die bestehenden Regeln, insbesondere das Fahrverbot auf dem restlichen Teil des Areals, bleiben unverändert.

    Weniger Verkehr – mehr Sicherheit
    Mit dieser Massnahme möchten die Stadtpolizei wie auch die Sportanlagen den Verkehr auf dem Gelände reduzieren und gleichzeitig die Sicherheit der Fussgängerinnen und Fussgänger erhöhen.

    Fair Play – im Sport und im Verkehr
    Das neue Konzept fördert ein verkehrsfreies, familienfreundliches Umfeld mit mehr Raum für Bewegung und Begegnung. Die Stadtpolizei und die Sportanlagen Obere Au setzen gemeinsam auf ein respektvolles Miteinander, das allen zugutekommt. Die Einhaltung der neuen Verkehrsregeln trägt dazu bei, dass alle Besucherinnen und Besucher den Sport oder die Freizeit sicher geniessen können. Für die Umsetzung der Zufahrt und der Parkordnung ist die Stadtpolizei Chur zuständig. Diese steht für weitere Informationen gerne zur Verfügung.

    Parkregime Obere Au