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  • Kompostierbare Abfälle

    Städtische Abfuhr von kompostierbaren Abfällen
    Online Abfuhrplan (Suche nach Strasse)
    Abfuhrplan als PDF

    Kompostierbare Abfälle aus Haushaltungen und Gewerbe werden alle 2 Wochen auf der Spezialtour gesammelt (siehe Abfuhrplan). Für die Bereitstellung der kompostierbaren Abfälle haben Sie zwei Möglichkeiten:

    1. Container
    In Grüngutcontainern 120-800 Liter, vorzugsweise aus Kunststoff. Ab 360 l sind die Container bewilligungspflichtig. Es werden nur Container geleert, welche mit der am Kehrichtwagen vorhandenen Kippvorrichtung entleert werden können. Die Container müssen in gutem Zustand sein, Räder und deren Bremsen müssen einwandfrei funktionieren. Wir beraten Sie gerne beim Kauf eines Containers.

    Versehen Sie die Behälter bis und mit 140 Liter mit einer Grüngutmarke, Behälter von 240 - 360 Liter mit 2 Grüngutmarken, grössere Container mit einer weissen Abreissplombe «Kompostierbare Abfälle». Grüngutmarken erhalten Sie an der städtischen Multisammelstelle, im Stadthaus und bei der Stadtpolizei.

    2. Gebündeltes Grüngut
    Gebündeltes Grüngut mit einem Durchmesser von ca. 50 cm und einer max. Länge von 1.5 m, welches pro Bündel maximal 15 kg wiegt. Versehen sie das Bündel mit einer Grüngutmarke.

    Das Bereitstellen ist nur in diesen Behältnissen und am Abfuhrtag bis spätestens um  07.00 Uhr gestattet.

    Kleinere Mengen kompostierbarer Abfälle können auch an der Multisammelstelle (Industriestrasse 14) abgegeben werden. Grössere Mengen liefern Sie am besten Mittwoch und Freitagnachmittags direkt zur Stadtgärtnerei (Reitnauerweg 31).

    Bei Fragen zur Entsorgung beraten Sie unsere Mitarbeiter am Abfalltelefon: 081 254 47 11 oder 081 254 47 59.

    Der Werkbetrieb dankt Ihnen für Ihre Mitarbeit. 
    werkbetrieb@chur.ch.

    Produkte

    Was kann mit dem Kompostierbaren Abfall entsorgt werden:

    • Grundsätzlich alle Organische Abfälle wie Rasenschnitt, Laub, Staudenschnitt.
    • Rüstabfälle von Gemüsen, Früchten, Salate, Kaffee- und Teesatz.
    • Lebensmittelreste, max. 10% des Behälterinhalts.
    • Einstreu von Nagetieren und Pflanzenfressern.
    • Balkon- und Topfpflanzen (ohne Topf). Invasive Pflanzen entsorgen Sie bitte mit dem Hauskehricht. 
     

    Was nicht in den Kompostierbaren Abfall gehört:

    • Späne von Behandeltem Holz und Holzstücke.
    • Bauschutt.
    • Katzenstreu und Kot von fleischfressenden Tieren.
    • Tierkadaver.
    • Knochen.
    • Fleischabfälle.
    • Steine, grösser als eine Baumnuss.
    • Grössere Mengen gekochte Lebensmittel.
    • Staubsaugersäcke, Wischgut, Asche.
    • Alle Arten von Plastik, ausser Composäcke.

    Lebensmittelgeschäfte, Grossverteiler und Restaurationsbetriebe müssen die Kompostierbaren Abfälle, separat entsorgen.

    Kompostierbare Abfälle: Ablage in der Miltisammelstelle (oben), Bereitstellung am Abfuhrtag
    Kompostierbare Abfälle: Entsorgung in der Miltisammelstelle (oben), Bereitstellung am Abfuhrtag (unten)