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Depotstelle für Testamente und Erbverträge
Tipp: Es kann zu Problemen führen, wenn Sie Ihr Testament im eigenen Bank-Safe aufbewahren. Gewisse Bankinstitute kennen interne Richtlinien, welche nach dem Tode den Zugang zum Safe verunmöglichen – selbst wenn jemand für den Safe eine Vollmacht der verstorbenen Person über den Tod hinaus besitzt. Solche Richtlinien sind zwar problematisch, besonders mit Blick auf die allgemeine Pflicht, ein Testament sofort nach dem Tode zur Eröffnung zu bringen (Art. 556 Abs. 1 ZGB). Dennoch müssen in solchen Fällen oft die gesetzlichen Erben eine Erbbescheinigung beantragen, um überhaupt an das Testament gelangen zu können. Dies verursacht besonders dann Ärger und unnütze Kosten, wenn anschliessend gestützt auf das Testament ganz andere Personen zur Erbfolge gelangen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 081 254 41 56 | Kontaktformular |