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  • Strommangel

    Energieengpässe sind mögliche Notfallszenarien in der Schweiz. Sollte die Versorgung mit Strom nicht mehr gewährleistet sein, würden der Bundesrat und das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung mit Massnahmen unterstützend eingreifen: Einsparungen, Anwendungsverbote, Kontingentierung und, als letzte Massnahme, regionale Netzabschaltungen für einige Stunden.

    Wenn Sie Hilfe bei einem Stromausfall benötigen, können Sie den nächstgelegenen Notfalltreffpunkt aufsuchen. Informieren Sie sich vorab über die Inbetriebnahme des nächstgelegenen Notfallstandorts.

    Vier-Stufen-Plan des Bundes
    Kommt es bei der Stromversorgung zu einer Mangellage, führt der Bund verschiedene Massnahmen durch (Vier-Stufen-Plan):

    1. Als erste Massnahme würde der Bundesrat Sparappelle an die Bevölkerung richten.
    2. Als zweite Massnahme könnte der Bundesrat die Nutzung von bestimmten Geräten und Anlagen verbieten. Beispielsweise könnte es im Bereich Hallenbäder und Saunen Einschränkungen geben. 
    3. Reichen diese Massnahmen nicht aus, müssten Grossverbraucher ihren Stromverbrauch um einen bestimmten Prozentsatz reduzieren (Kontingentierung). 
    4. Sollten diese Massnahmen immer noch nicht den nötigen Effekt zeigen, würde der Bundesrat sogenannte rollierende Netzabschaltungen für einige Stunden anordnen.

    Nachfolgend geht es um die vierte Massnahme: die rollierenden Netzabschaltungen.

    Wann kommt es zu rollierenden Abschaltungen?

    Ist die Nachfrage nach Strom grösser als die produzierte Strommenge, kann es zu einem Zusammenbruch des Stromnetzes kommen («Blackout»). Um diesen zu verhindern, wird der Bund im äussersten Fall bei Strommangellage kontrollierte Netzabschaltungen anordnen. Zu den möglichen Abschaltungsfaktoren zählen unter anderem leere Speicherseen, kalte Temperaturen, der Ausfall von Kraftwerken oder keine Möglichkeit von Stromimport.

    Was sind rollierende Abschaltungen?

    Rollierende Abschaltungen sind geplante Netzabschaltungen, während derer einzelne Gebiete mit den darin angeschlossenen Strombezügerinnen und -bezügern für eine gewisse Zeit von der Stromversorgung getrennt werden. Das heisst, der Strom wird nur in regelmässigen Rhythmen und gebietsweise verfügbar sein.

    Beispiel 4 h / 4 h / 4 h:
    Von 8 Uhr bis 12 Uhr gibt‘s keinen Strom;
    von 12 Uhr bis 16 Uhr gibt‘s Strom;
    von 16 Uhr bis 20 Uhr gibt‘s keinen Strom
    usw.

    Beispiel 4 h / 8 h / 4 h:
    Von 7 Uhr bis 11 Uhr gibt‘s keinen Strom;
    von 11 Uhr bis 19 Uhr gibt‘s Strom;
    von 19 Uhr bis 23 Uhr gibt‘s keinen Strom
    usw.

    Zu beachten vor der Stromabschaltung:

    • Elektrogeräte ausschalten
    • Stecker von Elektrogeräten rausziehen
    • Bei wieder verfügbarem Strom Geräte eines nach dem anderen einschalten
    • Ca. 15 Min. vor Abschaltung Lift meiden
    • Tore und Schranken sind möglicherweise ausser Betrieb
    • Während Abschaltung unnötige Telefonate vermeiden (Notruf nur im richtigen Notfall)
    • Radio SRF hören (batteriebetrieben)
    • Gekühlte Lebensmittel zuerst essen
    • Trinkwasserversorgung fällt aus
    • Möglicher Ausfall des Abwassersystems
    • Genügend Warmwasser im Boiler 
    • Möglicher Heizungsausfall 
    • Elektrische Türen und Tore vermeiden

     

    Zugehörige Objekte