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  • E-Trendfahrzeuge

    So benutzen Sie ein für den öffentlichen Raum zugelassenes Elektro-Fahrzeug richtig:

    • Strassen mit allgemeinem Fahrverbot und Trottoirs dürfen nicht befahren werden.
    • Ein Helm ist nicht in jedem Fall obligatorisch, wird aber stets empfohlen.
    • Kindern unter 14 Jahren ist die Nutzung nicht gestattet. Dies gilt auch für Kindermodelle von Elektro-Bikes.
    • 14- bis 16-Jährige benötigen einen Führerausweis Kat. M.
    • Für schnelle Elektro-Bikes benötigen auch Personen über 16 Jahren einen Führerausweis Kat. M.
    • Die Benutzung von Radstreifen und -wegen ist obligatorisch. Wo diese fehlen, muss am rechten Fahrbahnrand gefahren werden.
    • Parkieren: Primär auf/in dafür vorgesehenen Flächen/Einrichtungen.
    • Auf dem Trottoir nur, wenn daneben ein 1.5 m breiter Raum frei bleibt.

    Elektro-Einrad (Monowheel)

     

    Mit diesem Fahrzeug darf nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen gefahren werden. Solche zeichnen sich dadurch aus, dass sie für alle zugänglich sind (z. B. öffentliche Strassen, auch Quartierstrassen und Begegnungszonen, Trottoirs, Parkplätze beispielsweise bei Einkaufszentren).

    Monowheel

     

    Elektro-Skateboard

     

    Mit diesem Fahrzeug darf nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen gefahren werden. Solche zeichnen sich dadurch aus, dass sie für alle zugänglich sind (z. B. öffentliche Strassen, auch Quartierstrassen und Begegnungszonen, Trottoirs, Parkplätze beispielsweise bei Einkaufszentren).

    Skateboard
     

    Elektro-Einrad (Onewheel)

     

    Mit diesem Fahrzeug darf nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen gefahren werden. Solche zeichnen sich dadurch aus, dass sie für alle zugänglich sind (z. B. öffentliche Strassen, auch Quartierstrassen und Begegnungszonen, Trottoirs, Parkplätze beispielsweise bei Einkaufszentren).

    Onewheel
     

    Elektro-Smartwheel (Hoverboard)

     

    Mit diesem Fahrzeug darf nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen gefahren werden. Solche zeichnen sich dadurch aus, dass sie für alle zugänglich sind (z. B. öffentliche Strassen, auch Quartierstrassen und Begegnungszonen, Trottoirs, Parkplätze beispielsweise bei Einkaufszentren).

    Hoverbaord

     

    Elektro-Trottinett (Leicht-Motorfahrrad)

    Nach Art. 18 Bst. b. Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS)

    Geschwindigkeit: Max. 20 km/h
    Motorleistung: Max. 0.5 kW
    Kontrollschild: Nicht erforderlich
    Platzzahl: 1 Person
    Führerausweis: Kat. M (14 bis 16 Jahre), ab 16 Jahren ist kein Führerausweis erforderlich
    Velohelm: Nicht erforderlich, jedoch empfohlen
    Licht: Auch am Tag erforderlich

    Verhalten im Verkehr: Den Fahrrädern gleichgestellt. Benutzung von Radstreifen und Radwegen obligatorisch. Fahren auf dem Trottoir verboten.

    E-Trotti
     

    Elektro-Roller (Leicht-Motorfahrrad)

    Nach Art. 18 Bst. b. Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS)

    Geschwindigkeit: Max. 20 km/h | Max. 25 km/h mit Tretunterstützung
    Motorleistung: Max. 0.5 kW
    Kontrollschild: Nicht erforderlich
    Platzzahl: 1 Person (Ausnahmen Art. 63 Abs. 3 VRV)
    Führerausweis: Kat. M (14 bis 16 Jahre), ab 16 Jahren ist kein Führerausweis erforderlich
    Velohelm: Nicht erforderlich, jedoch empfohlen
    Licht: Auch am Tag erforderlich

    Verhalten im Verkehr: Den Fahrrädern gleichgestellt. Benutzung von Radstreifen und Radwegen obligatorisch. Fahren auf dem Trottoir verboten.

    E-Roller
     

    Elektro-Bike, langsam (Leicht-Motorfahrrad)

    Nach Art. 18 Bst. b. Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS)

    Geschwindigkeit: 20 km/h | 25 km/h mit Tretunterstützung
    Motorleistung: Max. 0.5 kW
    Kontrollschild: Nicht erforderlich
    Platzzahl: 1 Person (+ Kindersitz)
    Führerausweis: Kat. M (14 bis 16 Jahre), ab 16 Jahren ist kein Führerausweis erforderlich
    Velohelm: Nicht erforderlich, jedoch empfohlen
    Licht: Auch am Tag erforderlich

    Verhalten im Verkehr: Den Fahrrädern gleichgestellt. Benutzung von Radstreifen und Radwegen obligatorisch. Fahren auf dem Trottoir verboten.

    E-Bike
     

    Elektro-Bike, schnell (Motorfahrrad)

    Nach Art. 18 Bst. a. Ziff. 2 Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS)

    Geschwindigkeit: 30 km/h | 45 km/h mit Tretunterstützung
    Motorleistung: Max. 1 kW
    Kontrollschild: Erforderlich
    Platzzahl: 1 Person (+ Kindersitz)
    Führerausweis: Kat. M (ab 14 Jahren)
    Velohelm: Erforderlich
    Licht: Auch am Tag erforderlich

    Verhalten im Verkehr: Benutzung von Radstreifen und Radwegen obligatorisch. Fahren auf dem Trottoir verboten. Durchfahrt bei «Verbot für Motorfahrräder» nur mit ausgeschaltetem Motor gestattet.

    E-Bike
    
     

    Zugehörige Objekte