Inhalt
Kulturförderung
Rahmenbedingungen
Das Kulturförderungsgesetz der Stadt Chur sowie die Verordnung zum Kulturförderungsgesetz bilden den gesetzlichen Rahmen zur Förderung des kulturellen Lebens in der Stadt Chur. In Ergänzung zu diesen gesetzlichen Grundlagen verabschiedete der Stadtrat Ende 2017 die Kulturstrategie 2020 - 2025. Darin wurden fünf Förderschwerpunkte definiert und 12 konkrete Massnahmen identifiziert, die bis 2025 umgesetzt werden sollen.
Schwerpunkte der Kulturförderung
Die Stadt Chur fördert Kunst- und Kulturprojekte professioneller Kulturschaffender durch Projektbeiträge, Defizitgarantien, Werkbeiträge, Atelierstipendien und Dienstleistungen. Das Projekt muss in einem direkten Bezug zur Stadt Chur stehen. Mit Leistungsvereinbarungen unterstützt die Stadt Chur Vereine oder Organisationen, welche in Chur während mindestens drei Jahren regelmässig Veranstaltungen organisiert haben oder kulturell tätig sind. Städtische Leistungen zur Förderung der Kultur können auch in Form von günstigen Bedingungen für die Benützung städtischer Bauten, Anlagen oder Einrichtungen sowie durch Erlass oder Ermässigung von Gebühren für städtische Leistungen erbracht werden. Die Kulturfachstelle ist Anlauf- und Beratungsstelle für die Kulturschaffenden. Zudem koordiniert sie so weit als möglich kulturelle Aktivitäten in der Stadt Chur. Sie versteht sich als Schnittstelle zwischen Kulturschaffenden und Behörden und stellt bei Bedarf die Verbindung zu Behörden und Kommissionen her.
Wichtige Links:
Kulturportal chur-kultur.ch
Kulturstrategie der Stadt Chur
Richtlinien und wichtige Hinweise zur Förderung von professionellen Theaterproduktionen. Gesuche können jeweils bis am 15. Januar eingereicht werden.
Richtlinien und wichtige Hinweise zur Förderung von professionellen Theaterproduktionen. Gesuche können jeweils bis am 15. Januar eingereicht werden.
Werkbeiträge und Atelierstipendien werden in unregelmässigen Abständen auf www.chur-kultur.ch ausgeschrieben.
Werkbeiträge und Atelierstipendien werden in unregelmässigen Abständen auf www.chur-kultur.ch ausgeschrieben.
Zahlreiche Wände in der Stadt Chur sind für Streetart freigegeben. Hier darf legal gesprayt werden!
Zahlreiche Wände in der Stadt Chur sind für Streetart freigegeben. Hier darf legal gesprayt werden!