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Streetart Zone
Wer auf einer der freigegebenen Mauern sprayen möchte, findet im GIS-Stadtplan die dafür freigegebenen Wände. Unter Einhaltung folgender Grundregeln können diese ohne weitere Absprachen frei gestaltet werden.
- Es darf nur in den markierten Zonen gesprayt werden.
- Wer ein Werk beginnt, soll dieses auch fertigstellen.
- Die Werke sind nicht für die Ewigkeit, denn jedes abgeschlossene Bild kann anschliessend wieder von einer anderen Künstlerin oder von einem anderen Künstler übermalt werden. So kann ein Bild ein Jahr bestehen bleiben oder aber nur einen Tag.
- Jegliche Formen von diskriminierenden Botschaften (Sexismus, Rassismus, Homophobie etc.) sind verboten.
- Die allgemeinen Ruhezeiten sind einzuhalten und es ist Rücksicht auf die Nachbarschaft zu nehmen.
- Leere Dosen müssen an der Multisammelstelle entsorgt werden.
Es ist erwünscht, dass die Bilder in den sozialen Medien mit dem Hashtag #streetartchur oder #churkultur veröffentlicht, und somit auch dokumentiert werden.
Aktuell sind folgende Wände freigegeben: - Beide Seiten der Autobahnunterführung A13 an der Rheinstrasse - Beide Seiten der Fussgängerunterführung A13 beim Grossbruggerweg (Obere Au) - Ein Bereich der Stützmauer an der Unteren Plessurstrasse. - Beide Seiten der Bahnunterführung Giacomettistrasse - Neu: Hintere Wand vom Buswartehaus Obere Au - Neu: Beide Seiten der Bahnunterführung Ringstrasse Siehe auch GIS-Stadtplan der Stadt Chur |
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