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  • Zivilschutz

    Für die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz steht grundsätzlich ein Schutzraum bereit. Die Schutzräume sind nicht mehr in jedem Fall fest zugewiesen. Für die Zuweisungsplanung (ZUPLA), also für die Festlegung, wer in welchen Schutzraum kommt, ist der Kanton Graubünden verantwortlich.

    Der Grundsatz lautet: Wer über einen Schutzraum im Wohnhaus verfügt, ist diesem zugewiesen. Personen, die über keinen Schutzraum im Wohnhaus verfügen, oder dieser überbelegt ist, wird in der Nähe des Wohnorts ein Schutzraum zugewiesen.

    Die Zuweisungsplanung für die Schutzräume wird im Kanton Graubünden im Bedarfsfall auf Anweisung des Kantons von den regionalen Zivilschutzorganisationen vorgenommen und kommuniziert. Der Angriff von Russland richtet sich gegen die Ukraine. Nach unserer Beurteilung ist eine kriegerische Auseinandersetzung auf dem Gebiet der Schweiz nach wie vor unwahrscheinlich. Aus diesem Grund wurde die Zuweisungsplanung für Schutzräume im aktuellen Fall nicht ausgelöst.

    Welchem Schutzraum bin ich zugewiesen?

    Die „Weisungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz betreffend Steuerung des Schutzraumbaus und Zuweisungsplanung“ vom 1. Februar 2022 halten Folgendes fest:

    Zielsetzung des Schutzraumbaus und der ZUPLA ist, dass für jede Einwohnerin und jeden Einwohner in zeitgerecht erreichbarer Nähe der Wohnadresse (in der Regel bis 30 Minuten Fussweg-Distanz, bei schwierigen topographischen Verhältnissen bis höchstens 60 Minuten Fussweg-Distanz) ein vollwertiger Schutzplatz bereitgestellt wird (Art. 74, SR 520.11).

    Die Kantone sorgen für die Nachführung der ZUPLA. Diese erfolgt periodisch im Rahmen der Überarbeitung der Planung der Steuerung des Schutzraumbaus.

    Die Schutzraumzuweisung wird mit einer speziellen Software elektronisch bearbeitet und entsprechend den Vorgaben des Bundesgesetzes nach bestimmten Kriterien (Beibehaltung Familien- und Wohngemeinschaften, kürzeste Distanz von der Wohnadresse zum Schutzraum etc.) vorgenommen. Aufgrund der Mutationen der Wohnbevölkerung (Zuzüge, Wegzüge, Adressänderungen, Bautätigkeit, etc.) wird die Bevölkerung nicht proaktiv über den aktuellen Stand der ZUPLA informiert, da dieser jeweils lediglich eine Momentaufnahme darstellt und jederzeit ändern kann. Die Ergebnisse der Zuweisung zu den Schutzräumen werden auf Antrag des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz flächendeckend bekannt geben.

    Weitere Informationen zu Schutzbauten, -räumen und -anlagen erhalten Sie auf der Website des Bundes:

    Häufig gestellte Fragen zum Zivilschutz

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