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Vertrauenspersonen im Rahmen des Reglements gegen sexuelle Belästigung, Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz 2025 - 2028
Arbeiten Sie bei der Stadt Chur und sind von sexueller und sexistischer Belästigung, Mobbing oder Diskriminierung am Arbeitsplatz betroffen? – Zögern Sie nicht, sich an eine der vom Stadtrat gewählten Vertrauenspersonen zu wenden.
Als betroffene Person können Sie grundsätzlich auch eine andere Person Ihres Vertrauens beiziehen. Das informelle Verfahren wird kostenlos und unter Wahrung strengster Diskretion abgewickelt. Die Vertrauenspersonen unterstehen der Schweigepflicht.
Detaillierte Erklärungen, Verfahrensgrundsätze, Verfahrensablauf usw. sind im Reglement gegen sexuelle Belästigung, Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz beschrieben.
Zu den Aufgaben der Vertrauenspersonen gehört es
- die betroffene Person anzuhören;
- sie zu beraten und zu unterstützen, allenfalls unter Einbezug externer Fachpersonen;
- auf ihren Wunsch hin und in Zusammenarbeit mit ihr Massnahmen durchzuführen, mit dem Zweck, den Belästigungen oder Diskriminierungen ein Ende zu setzen;
- sie über die straf-, zivil- und verwaltungsrechtlichen Möglichkeiten zu informieren und ihr die Voraussetzungen dazu sowie die möglichen Konsequenzen aufzuzeigen;
- mit der beschuldigten Person und deren Vorgesetzten einen Klärungs- und Vermittlungsversuch durchzuführen.
Stabsstelle für Chancengleichheit
Opferhilfe Graubünden
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