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  • Weitere Dienstleistungen des Zivilstandsamtes

    Vorsorgeauftrag
    Das Zivilstandsamt trägt auf Antrag die Tatsache, dass eine Person einen Vorsorgeauftrag errichtet hat, und den Hinterlegungsort in die zentrale Datenbank ein (Art. 361 Abs. 3 ZGB).

    Gemeinsame elterliche Sorge / Erziehungsgutschriften
    Die Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge kann im Zusammenhang mit einer vor- oder nachgeburtlichen Anerkennung beim Zivilstandsamt durch die Eltern gemeinsam unterzeichnet werden.
    Gleichzeitig kann die Vereinbarung über die Anrechnung der Erziehungsgutschriften abgeschlossen werden.

    Vorsorgeauftrag

    Mit einem Vorsorgeauftrag kann eine handlungsfähige Person ihre Betreuung und rechtliche Vertretung im Falle ihrer Urteilsunfähigkeit regeln. Das Ziel ist, das Selbstbestimmungsrecht sch…

    Mit einem Vorsorgeauftrag kann eine handlungsfähige Person ihre Betreuung und rechtliche Vertretung im Falle ihrer Urteilsunfähigkeit regeln. Das Ziel ist, das Selbstbestimmungsrecht schwacher, hilfsbedürftiger Personen zu wahren und zu fördern.

    Sie haben einen Vorsorgeauftrag gemäss Art. 360 ZGB erstellt und möchten beim Zivilstandsamt die Eintragung in die zentrale Datenbank (Infostar) beantragen sowie den Hinterlegungsort festhalten lassen.

    Die antragsstellende Person hat sich dabei zu identifizieren und die Richtigkeit ihrer Angaben auf dem vom Zivilstandsamt ausgestellten Bestätigungsformular mittels eigenhändiger Unterschrift zu bestätigen.
    Sie müssen persönlich beim Zivilstandsamt, mit gültigem Identitätsausweis (Pass oder ID-Karte), vorsprechen.

    Der Antrag kann bei jedem beliebigen Zivilstandsamt gestellt werden. Der Wohnsitz ist nicht massgebend.
    Für die Eintragung beim Zivilstandsamt Plessur vereinbaren Sie bitte einen Termin. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 081 254 49 71.

    Lässt eine Person ihren Vorsorgeauftrag in Form einer öffentlichen Urkunde errichten, so kann sie auch die beurkundende Urkundsperson zur Anmeldung der Eintragung des Hinterlegungsortes des Vorsorgeauftrages sowie der Änderung oder Löschung einer solchen Eintragung im Personenstandsregister beim Zivilstandsamt bevollmächtigen. Eine entsprechende Vollmacht muss jedoch zwingend vorliegen.

    Im Falle einer dauernden Urteilsunfähigkeit darf die Kindes- und Erwachsenschutzbehörde KESB bei einem beliebigen Zivilstandsamt schriftlich anfragen, ob ein Vorsorgeauftrag erstellt wurde und wo dieser aufbewahrt wird.

    Gebühren
    Bei persönlichem Erscheinen wird eine Gebühr von Fr. 75.00 für die Eintragung des Hinterlegungsortes, respektive die Änderung oder Löschung des Eintrages (Anhang 1 Ziff. 23 ZStGV) direkt bei der antragstellenden Person erhoben.
    Erfolgt der Antrag zur Eintragung, Änderung oder Löschung des Eintrages durch eine bevollmächtigte Urkundsperson, so hat diese die Gebühr (Anhang 1 Ziff. 23 ZStGV) entweder zu bevorschussen (Art. 9 und Art. 11 ZStGV) oder aber dem Zivilstandsamt Kostengutsprache zu leisten (Art. 111 OR).


    Bitte beachten Sie:

    • Neu besteht die Möglichkeit den Vorsorgeauftrag bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB zu hinterlegen. Die Kosten für die Hinterlegung betragen Fr. 100.00.

    • Der Vorsorgeauftrag kann nicht beim Zivilstandsamt zur Aufbewahrung hinterlegt werden.

    • Die Eintragung des Hinterlegungsortes im Personenstandsregister ist für die Gültigkeit eines Vorsorgeauftrages nicht erforderlich, sondern bezweckt, die örtliche Auffindung des Vorsorgeauftrages durch die Erwachsenenschutzbehörde zu erleichtern.

    • Das Zivilstandsamt nimmt keine Beratungsfunktion in Sachen Aufstellung des Vorsorgeauftrages wahr. Bitte wenden Sie sich dafür an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB Ihres Wohnortes.

    • Das Zivilstandsamt kann keine Hinweise betreffend Patientenverfügungen entgegen nehmen.

    Zugehörige Objekte

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