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Ergänzungsleistungen zur AHV/IV
Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht aus, um den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden zusätzliche Leistungen zur AHV/IV aus. Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, berechnen wir für Sie, ob Sie auf Grund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf weitere Leistungen haben.
Wenn Sie mit uns einen Termin vereinbaren, helfen wir Ihnen gerne beim Ausfüllen. Sie können die erforderlichen Unterlagen aber auch herunterladen (siehe Online-Dienste) und uns die notwendigen Beilagen zustellen.
Zugehörige Objekte
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Name | Telefon | Kontakt |
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AHV-Zweigstelle | 081 254 45 97 | Kontaktformular |