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  • Fundbüro

    Für das Fundbüro der Stadt Chur ist die Stadtpolizei, Kornplatz 10, 7002 Chur, zuständig.

    Schalterzeiten: Montag bis Freitag, 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr

    Im Fundbüro werden nur Fundgegenstände entgegen genommen, welche auf öffentlichem Grund aufgefunden wurden.

    Anfragen über verloren gegangene Gegenstände können beim Fundbüro telefonisch eingeholt werden. Ausnahmen sind Auskünfte über Schlüssel und Massenartikel wie beispielsweise Schirme, Handschuhe und Mützen.

    Weiter besteht seit dem 1. Juli 2011 die Möglichkeit, eine Auflistung der Fundgegenstände unter nachfolgendem Link einzusehen:  Übersicht Fundgegenstände

    Weitere Informationen sind unter der Telefonnummer 081 254 52 43 (Fundbüro) erhältlich.

    Fundsachen abholen oder abgeben
    Die rechtmässigen Besitzerinnen und Besitzer können ihre Fundsachen während den Öffnungszeiten im Fundbüro abholen. Sie haben sich auszuweisen, einen Eigentumsnachweis vorzuzeigen und eine dem Wert des Fundgegenstandes entsprechende Gebühr zu entrichten.

    Verfall von Fundgegenständen
    Das städtische Fundbüro verwahrt verschiedene Fundgegenstände. Fundsachen werden innerhalb eines Jahres nach der Abgabe, frühestens jedoch nach 90 Tagen, gegen Empfangsbestätigung und Entrichtung der Gebühren durch das Fundbüro an die Finderin oder den Finder zurückgegeben. Die gesetzliche Aufbewahrungspflicht von fünf Jahren geht damit auf die Finderin oder den Finder über.

    Finder/-innen können die Fundgegenstände aus dem Jahr 2022 bis spätestens 29. März 2024, am Schalter der Stadtpolizei, Kornplatz 10, abholen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Fundgegenstände vernichtet.

     

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