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Preisbekanntgabe
Der Hauptzweck der Preisbekanntgabe besteht darin, einem interessierten Konsumenten klar und unmissverständlich mitzuteilen, wie viel er für ein Produkt oder eine Dienstleistung zu bezahlen hat. In der Praxis bedeutet dies insbesondere, dass alle in einem Verkaufslokal oder deren Auslagen (Schaufenster, Schaukasten in unmittelbarer Nähe) angebotenen Waren mit dem von Käufer zu bezahlenden Endpreis angeschrieben sein müssen, welcher sämtliche überwälzten öffentlichen Abgaben (insbesondere MwSt.) einschliesst.
Zugehörige Objekte
Name | Beschreibung |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Departement Finanzen Wirtschaft Sicherheit |
Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtpolizei | 081 254 54 54 | Kontaktformular |
Name | Telefon | Kontakt |
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Support und Gewerbepolizei | 081 254 54 54 | Kontaktformular |