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  • Hauskehricht

    Mit dem Hauskehricht können Sie fast alle, nicht wieder verwertbaren Stoffe entsorgen. Der Hauskehricht ist gebührenpflichtig und darf nur mit dem churersack entsorgt werden. Auf dem ganzen Stadtgebiet stehen Ihnen über 400 Tiefsammelsysteme zur Verfügung, dort können Sie jederzeit Ihren churersack einwerfen (bitte den Deckel nicht zuknallen). Das Bereitstellen von churersäcken auf Strassen, Plätzen, Gehwegen und in Grünrabatten ist nicht gestattet. Die Entsorgung mit neutralen Kehricht- und Plastiksäcken in den öffentlichen Papierkörben und Tiefsammelsystemen ist verboten. 

    Was gehört nicht in den churersack:
    • Batterien
    • Bauschutt
    • Büchsen und Metalle
    • Brauchbare Kleider und Textilien
    • Chemikalien, Öle, Farben und Lacke
    • Energiespar- und Gasentladungslampen
    • Elektrogeräte
    • Glas und Keramik
    • Kompostierbare Abfälle
    • Karton und Papier
    • Lebensmittelreste
    • Medikamente
    • Sprengstoff, Munition und Waffen

     
    Bei Fragen zur Entsorgung beraten Sie unsere Mitarbeiter am Abfalltelefon: 081 254 47 11 oder 081 254 47 59. Der Werkbetrieb dankt Ihnen für Ihre Mitarbeit. werkbetrieb@chur.ch
     
     

     

    Regelmässige Abfuhr

    Regelmässige Abfuhr
    Hauskehricht