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Einführung der amtlichen Wohnungsnummerierung
Am 27. Oktober 2020 hat der Stadtrat von Chur die Einführung der amtlichen Wohnungsnummer (aWN) per 1. Januar 2021 beschlossen und den Beschluss im Amtsblatt vom 20. November 2020 publiziert.
Die Gemeinden müssen für alle im Einwohnerregister angemeldeten Personen die Wohnungsadresse erfassen und die entsprechende Wohnung gemäss kantonalem Gebäude- und Wohnungsregister den Bewohnern zuordnen.
Vermieter müssen bei Wohnungswechsel den neuen Mieterinnen und Mietern die Eidgenössische Gebäudeidentifikationsnummer (EGID) und die amtliche Wohnungsnummer (aWN) schriftlich bekannt geben. Dies erfolgt über einen Eintrag im Mietvertrag und/oder in einem separaten Wohnungsausweis. Den Wohnungsausweis stellen Vermieterinnen und Vermieter aus.
Bei Wohnungswechsel oder Neuanmeldung müssen Sie als Mieterin oder als Mieter für sich und weitere Mitbewohnerinnen und Mitbewohner die EGID und die aWN den Einwohnerdiensten mittels Mietvertrag (Kopie) oder separatem Wohnungsausweis vorweisen.
Die amtliche Wohnungsnummer (aWN) ist Voraussetzung um die Umzugsmeldung über die Plattform eUmzugCH vornehmen zu können.
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