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Benützung öffentlicher Grund
Veranstaltungen/Anlässe planen
Planen Sie einen Anlass oder eine Veranstaltung auf öffentlichem Grund, benötigen Sie eine Bewilligung. Das Gesuch muss mindestens vier Wochen vor dem Anlass bei der Support und Gewerbepolizei der Stadt Chur eingereicht werden.
Gesteigerter Gemeingebrauch
Aktivitäten auf öffentlichem Grund gelten als gesteigerter Gemeingebrauch und erfordern eine Bewilligung.
Als gesteigerter Gemeingebrauch gilt zum Beispiel:
- Aufstellen eines Verkaufstandes
- Aufstellen eines Informationsstandes zur Unterschriftensammlung (auch für karitative Zwecke)
- Durchführen einer Kundgebung (auch politische)
Die Support und Gewerbepolizei der Stadt Chur gibt Ihnen gerne am Schalter oder telefonisch Auskunft über die benötigte Bewilligung.
Bewilligungspflicht
Die Zuständigkeit ergibt sich aus Artikel 27 Polizeigesetz der Stadt Chur (PG), wonach jede über den Gemeingebrauch hinausgehende Benützung des öffentlichen Grundes der Bewilligungspflicht untersteht bzw. einer Bewilligung der Stadtpolizei bedarf.
Eine Bewilligung wird erteilt, sofern die erforderlichen persönlichen und sachlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine überwiegenden öffentlichen und privaten Interessen entgegenstehen (Art. 44 PG).
Um im Vorfeld den Anlass besser abschätzen zu können und mehr Details zu erfahren, muss durch den Veranstalter das Gesuchsformular „Gesuch um eine Bewilligung für einen Anlass auf öffentlichem Grund“ eingereicht werden.
Je nach beabsichtigtem Anlass (Art, Grösse, Ort, Datum/Zeit, Komplexität, etc.) führt die Stadtpolizei mit allen beteiligten Stellen, das heisst mit involvierten Fachstellen, Institutionen und dem Gesuchsteller eine Vorbesprechung durch. Dabei stellt der Veranstalter den durchzuführenden Anlass im Detail vor. Zusammen mit dem Veranstalter wird die Problematik besprochen, Lösungen gesucht und allfällige sachspezifische Auflagen mitgeteilt. Je nach Situation sind noch offene Fragen abzuklären.
Übersicht und Informationen zu den Veranstaltungs- und Informationsplätzen der Stadt Chur können dem Stadtplan entnommen werden.
Hier gelangen Sie zum Polizeigesetz der Stadt Chur
Zugehörige Objekte
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