Inhalt
Kindesschutz
Aufgaben:
- Wahrnehmung von Kindsinteressen: gesetzliche Vertretung von Kindern bei Sachgeschäften mit Interessenkollision zwischen sorgeberechtigtem Elternteil und Kind (z.B. Erbfälle)
- Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen: Suchen und Sicherstellen von geeigneten Platzierungen (Pflegefamilien; Heime und Institutionen) sowie weitere Begleitung inkl. Regelung der Finanzierung
- familienunterstützende Hilfe zum Wohle von Kindern und Jugendlichen, z.B. Erschliessen von unterstützenden Hilfeleistungen für die allein erziehende Mutter durch sozialpädagogische Familienbegleitungen, Spitex usw.
- Erziehungsberatungen
- Beratung in Rechtsfragen bezüglich Kinder- und Familienrecht
- Hilfe bei Unterkunftsfragen und Fremdplatzierungen
- Beratung und Unterstützung bei der Gestaltung von Besuchsrechten und Pflegeverhältnissen
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Mittwoch und Freitag
08.30 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr
Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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