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Land- und Alpwirtschaft
Von existenzieller Bedeutung für die Churer Landwirtschaft ist die Möglichkeit, den Viehbestand zu sömmern. Die Abteilung Wald und Alpen (WUA) sorgt für eine naturnahe und nachhaltige Bewirtschaftung der Alpen und Maiensässe mit den zugehörigen Anlagen und Einrichtungen. Der Unterhalt der rund 2'850 ha grossen Alpfläche, inkl. Maiensässe, Voralpen und Allmeinden gehört zum zweitgrösstes Aufgabengebiet. Von der Spitze des Calanda über das ganze Schanfigg bis zum Aroser Weisshorn erstreckt sich das weitläufige Aufgabengebiet. Auf dem Gemeindegebiet Surses liegt die Alp La Motta/Starschagns, welche sich auch im Besitz der Bürgergemeinde Chur befindet und durch die Abteilung WUA betreut wird. Der Unterhalt der Hütten und Ställe ist eine Daueraufgabe. Kilometerlange Zäune sind jedes Frühjahr zu erneuern, reparieren und wieder instand zu stellen. Die zeitintensivste Aufgabe ist die Sicherstellung der Wasserversorgung von Gebäuden und der über 200 Viehtränken (Brunnen). Im gesamten Alpgebiet werden ca. 1'200 Stück Vieh gesömmert. 404 Milchkühe werden in Arosa gealpt und deren Milch gelangt über kilometerlange Milchleitungen in die zentrale Milchverarbeitung, die Churer Sennerei Maran in Arosa. Dort wird die anfallende Alpmilch zu hochwertigen und sehr gefragten Alpprodukten verarbeitet.
Kuhalpen: Maran, Prätsch, Sattel, Carmenna und Calanda
Jungviehalpen: Ochsenalp, Wolfboden, Campadiel, Tschuggen, First, Urden, Calanda und La Motta/Starschagns.
Fahrbewilligungen
Das Befahren von Waldwegen mit Motorfahrzeugen ist nur ausnahmsweise und mit einer Bewilligung gegen Gebühr gestattet.
Fahrten von Grundeigentümern, Pächtern und Mietern für die Zufahrt zu ihren Liegenschaften, Lieferanten, Hüttenwirten sind bewilligungs- und/oder auch gebührenpflichtig. Gleiches gilt für Fahrten von Hirtenbesuchern, Hüttenbesuchern etc.
Gebühren | ||
Tagesbewilligung | CHF | 10.00 |
Monatsbewilligung | CHF | 50.00 |
Jahresbewilligung | CHF | 100.00 |
Das Gesuch für die Bewilligungen für das Befahren der Waldwege ist per E-Mail zu stellen (wua@chur.ch) oder im Sekretariat der Abteilung Wald und Alpen während den Bürozeiten (07.30 - 12.00 Uhr) erhältlich.
Sonderbewilligung für Raupenfahrzeuge
Für das Befahren von Wald- und Alpwegen auf Territorium der Stadt Chur sind Fahrten mit Raupenfahrzeugen bewilligungspflichtig. Dazu muss ein Antrag an die Abteilung Wald und Alpen gestellt werden. Das Formular ist unter Dokumente abrufbar und kann unterschrieben an wua@chur.ch oder direkt im Sekretariat der Abteilung eingereicht werden. Die Bewilligung wird auf unbestimmte Zeit erteilt und gilt nur zusammen mit einer ordentlichen Fahrbewilligung. Bei Missachtung der Auflagen wird diese per sofort entzogen.
Zugehörige Objekte
Name | Beschreibung |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Wald und Alpen | 081 254 46 42 | Kontaktformular |