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  • Energierichtplanung

    Auf Basis von Art. 20 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden hat der Stadtrat einen kommunalen Richtplan zum Thema Energieversorgung beschlossen. Die Energierichtplanung ist eine wichtige Grundlage für den sorgfältigen Umgang mit Ressourcen in der Wärmeversorgung. Das Ziel ist die zunehmend effiziente Nutzung der vorhandenen, erneuerbaren Energien im Stadtgebiet. Der fossile Wärmeanteil soll kontinuierlich heruntergefahren werden. Dabei gilt es nationale Vorgaben aus der Energiestrategie 2050, kantonale Vorgaben aus dem Energiegesetz, der Energieverordnung, dem Raumplanungsgesetz und dem Richtplan Graubünden sowie das kommunale Energiekonzept 2020 zu beachten.

    Der Energierichtplan bildet als behördenverbindlicher Sachplan den Rahmen des Handelns. Er ist nicht grundeigentümerverbindlich und muss im Rahmen der Anpassung der Grundordnung punktuell eingearbeitet und umgesetzt werden. Es handelt sich um eine rollende Planung, die alle 7 - 10 Jahre aktualisiert wird.

    Energierichtplankarte Chur Juni 2019
    Der Energierichtplan kann im Detail auf dem GIS-Stadtplan eingesehen werden.

    Der Energierichtplan löst das bestehende Energiekonzept 2020 ab.

    Zugehörige Objekte