Inhalt
Bauarbeiten | Installationsplatz
Gesteigerter Gemeingebrauch
Jegliche Behinderungen auf der öffentlichen Fahrbahn oder auf dem öffentlichen Trottoir (z.B. Grabenarbeiten, Mulden, Sperrung von Parkplätzen, Abladearbeiten, Hebebühnen, Baugerüste, usw.) sind bewilligungspflichtig (Art. 4 Abs. 2 SVG). Ausgenommen davon ist der Güterumschlag. Genannte Einschränkungen sind durch die Stadtpolizei, Verkehrstechnik, bewilligen zu lassen (Art. 4 Abs. 2 SVG) und sind via Kontaktformular anzumelden. Nicht bewilligte Arbeiten haben eine Anzeige nach Strassenverkehrsgesetz zur Folge.
Melden von Grabenarbeiten, Mulden, Sperrungen von Parkplätzen, Abladearbeiten, usw.
Um Ihr Anliegen prüfen zu können sind sämtliche Grabenarbeiten mit dem Formular Grabenanzeige einzureichen, alle weitern Anliegen sind entsprechend mittels Kontaktformular anzumelden. Um eine Beurteilung vornehmen zu können ist in jedem Fall immer ein Plan bzw. eine Skizze hinzuzufügen.
Die Anmeldung hat mindesten acht Arbeitstage im Voraus zu erfolgen (ausgenommen Notfälle, 081 254 53 00).
Die Signalisation richtet sich nach dem Strassenverkehrsgesetz und der SN640886.
Melden von Wegweisern
Wegweiser sind mit einem Gesuch zu beantragen. Das Formular finden Sie hier.
Benützung öffentlicher Grund
Sämtliche Benützungen des öffentlichen Grundes sowie Behinderungen auf der Fahrbahn oder auf dem Trottoir sind bewilligungspflichtig (z.B. Mulden, Sperrung von Parkplätzen, Abladearbeiten, Hebebühnen, Baugerüste, usw.) Art. 4 SVG. Das Formular finden Sie hier.
Nachfolgend können Sie die für die Gesuche wichtigsten Merkblätter herunterladen:
Zugehörige Objekte
Nummer | Name | Inkrafttreten |
---|---|---|
411 | Polizeigesetz der Stadt Chur (PG) | 1. März 2021 |
413 | Ausführungsbestimmungen zum Polizeigesetz der Stadt Chur (AB zum PG) | 1. März 2021 |
Name |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Bausekretariat | 081 254 51 51 | Kontaktformular |