Inhalt
Zu- und Wegzug von Firmen
Betriebe/Unternehmen
Zuzug oder Neugründung eines Betriebes
Sie haben vor mit Ihrem Betrieb nach Chur zu ziehen oder Sie planen in Chur eine Firma zu eröffnen?
Umzug eines Betriebes
Sie haben vor mit Ihrem Betrieb innerhalb der Stadt einen Domizilwechsel vorzunehmen?
Namens- und/oder Rechtsformänderung eines Betriebes
Sie beabsichtigen den Namen- und/oder die Rechtsform Ihres Betriebes zu ändern?
Wegzug oder Betriebsauflösung
Sie beabsichtigen den Sitz Ihres Betriebes in eine andere Gemeinde zu verlegen oder Sie haben vor Ihren Betrieb aufzulösen?
Meldepflicht
Jedes kaufmännisch geführte Gewerbe in Chur unterliegt der Meldepflicht (kantonales Einwohnerregistergesetz (ERG), Verordnung zum Einwohnerregistergesetz (ERV), städtische Verordnung über das Niederlassungs- und Aufenthaltswesen.
Dies gilt für "Natürliche" und „Juristische" Personen wie:
- Einzelfirmen
- Kollektiv- und Kommanditgesellschaften
- Aktiengesellschaften
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung
- Öffentlich rechtliche Körperschaften
- Genossenschaften
- Vereine und Stiftungen
- Zweigniederlassungen und Filialen
Meldefrist
Zuzüge, Neugründungen, Namens- und Rechtsformänderungen wie auch Wegzüge oder Geschäftsauflösungen sind ab Ereignisdatum innert 14 Tagen den Einwohnerdiensten zu melden.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Beschreibung |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 081 254 41 56 | Kontaktformular |
Frage |
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Ein kaufmännisches Gewerbe liegt dann vor, wenn folgende Kriterien erfüllt sind;
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