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Mobile Werbung und Warenauslage/Verkaufsstände
Bewilligungspflicht Warenauslagen und Reklameständer
Die über den Gemeingebrauch hinausgehende Benützung des öffentlichen Grundes durch Warenauslagen und Reklameständer (mobile Werbetafel / Kundenstopper vor dem Geschäft) bedarf einer Bewilligung.Entsprechende Gesuche und Anfragen sind an die Stadtpolizei zu richten.
Als gesteigerter Gemeingebrauch gilt zum Beispiel:
- Aufstellen eines Verkaufstandes
- Aufstellen eines Informationsstandes zur Unterschriftensammlung (auch für karitative Zwecke)
- Durchführen einer Kundgebung (auch politische)
Hier gelangen Sie zu den Vorschriften für die Benützung des öffentlichen Grundes
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Postfach 810
7001 Chur
Tel. 081 254 54 54
Fax 081 254 58 96
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